Verhaltenstipps

Untersuchungshaft (U‑Haft): Was jetzt wichtig ist – und wie wir Sie schnell entlasten

Untersuchungshaft ist Ausnahmesituation – für Betroffene und Angehörige. Wir erklären Ihre Rechte, prüfen die Haftgründe und verfolgen konsequent das Ziel, die Freilassung zu erreichen oder die Haft spürbar zu erleichtern.

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Was bedeutet Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern dient allein dazu, das Verfahren zu sichern. Sie wird vom Ermittlungsrichter angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt und zusätzlich ein Haftgrund besteht – zum Beispiel Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. In der Praxis bestehen jedoch häufig mildere Mittel, die eine Inhaftierung ersetzen können. Wir prüfen, ob Auflagen wie Kaution, Passabgabe oder Meldepflicht angeordnet werden können, um eine sofortige Entlassung zu erreichen.

Wichtig: Wir greifen früh an – formell und inhaltlich. Fehler bei der Anordnung lassen sich nutzen.

Ihre wichtigsten Rechte in der U‑Haft

In Untersuchungshaft fühlen sich viele Betroffene hilflos. Doch Ihre Rechte sind klar geregelt – und wir setzen sie konsequent für Sie durch. Wer diese Rechte kennt und nutzt, verschafft sich entscheidende Vorteile für den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Soforthilfe in Haftsachen
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Wie lange dauert Untersuchungshaft?

Die Dauer der Untersuchungshaft ist rechtlich begrenzt. Das sogenannte Beschleunigungsgebot verpflichtet Staatsanwaltschaft und Gericht, das Verfahren zügig voranzutreiben. Dennoch können Verfahren Monate dauern – wenn man sie laufen lässt. Wir sorgen dafür, dass Tempo reinkommt und die U-Haft nicht unbemerkt zur Dauerbelastung wird.

Wird U‑Haft auf eine Freiheitsstrafe angerechnet?

Zeiten der Untersuchungshaft werden zwar auf eine Freiheitsstrafe angerechnet. Doch jeder Tag Freiheit zählt. Unser Ziel bleibt immer: Das Verfahren auf freiem Fuß führen.

Strategien: So gehen wir gegen die U‑Haft vor

Untersuchungshaft muss kein Dauerzustand bleiben. Mit den richtigen Schritten lässt sich die Freilassung erreichen oder zumindest eine deutliche Erleichterung durchsetzen. Wir arbeiten systematisch und zielgerichtet:

  1. Sofortige Akteneinsicht & Lagebild
    Wir beantragen unverzüglich Einsicht in die Ermittlungsakte. Nur so lässt sich einschätzen, wie tragfähig der Tatverdacht und die geltend gemachten Haftgründe tatsächlich sind.
  2. Haftprüfung oder Haftbeschwerde
    Wir prüfen, ob formelle Fehler vorliegen oder die Voraussetzungen für die U-Haft nicht gegeben sind. Mit einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde greifen wir die Anordnung gezielt an.
  3. Haftverschonung durch Auflagen
    Auch wenn eine Aufhebung nicht sofort gelingt, setzen wir uns für mildere Mittel ein: Kaution, Meldeauflagen oder die Abgabe des Reisepasses können die Freilassung auf Bewährung ermöglichen.
  4. Entlastung & Beweissicherung
    Wir sammeln früh entlastende Aspekte: Zeugen, Kommunikationsdaten, Unterlagen oder Widersprüche in den Ermittlungen – und bringen diese strategisch in das Verfahren ein.
  5. Unterstützung von Angehörigen & Arbeitgeber
    Wir kümmern uns auch um das Umfeld: Bescheinigungen, Nachweise und geordnete Lebensumstände können entscheidend sein, um die U-Haft zu verkürzen oder zu vermeiden.

Checkliste für Betroffene & Angehörige

Für Angehörige ist die Situation besonders belastend. Doch es gibt konkrete Schritte, mit denen Sie sofort helfen können. Diese Checkliste bringt Struktur in das Chaos und unterstützt die Verteidigung effektiv:

Untersuchungshaft ist kein Endpunkt. Sprechen wir jetzt.

Wir reagieren kurzfristig, verschaffen Akteneinsicht und planen die nächsten Schritte – mit klarer Strategie und vollem Einsatz.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zur Untersuchungshaft hören wir täglich. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – kompakt und verständlich erklärt.

Muss ich in der U‑Haft eine Aussage machen?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Schweigen ist Ihr gutes Recht und kann nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Wir legen die Einlassungsstrategie erst nach Akteneinsicht fest, damit keine unbedachten Aussagen die Verteidigung erschweren. So behalten wir die Kontrolle über Zeitpunkt, Umfang und Inhalt jeder Erklärung.

In Haftsachen handeln wir priorisiert. Wir nehmen kurzfristig Kontakt zur Ermittlungsbehörde und dem Gericht auf, beantragen sofort Akteneinsicht und prüfen parallel Haftgründe sowie mildernde Auflagen. Ziel ist zunächst eine schnelle Haftprüfung/Haftbeschwerde oder die Freilassung gegen Auflagen. Sie erhalten zeitnah eine erste Einschätzung und klare nächste Schritte.

Die Dauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; zugleich gilt das Beschleunigungsgebot. Verfahren in U‑Haft müssen zügig geführt werden, dennoch können komplexe Verfahren Monate in Anspruch nehmen. Wir erhöhen den Druck durch gezielte Anträge, strukturierte Entlastungsbeiträge und Terminierungshilfen — damit U‑Haft nicht zur „neuen Normalität“ wird.

Ja. Zeiten der U‑Haft werden auf eine später verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Dennoch verfolgen wir vorrangig das Ziel, das Verfahren auf freiem Fuß zu führen. Jeder Tag Freiheit zählt — und verbessert oft auch die Verteidigungsbedingungen.

Voraussetzung sind dringender Tatverdacht und mindestens ein Haftgrund (z. B. Flucht‑, Verdunkelungs‑ oder Wiederholungsgefahr). Zudem muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Wir prüfen die Begründung der Anordnung im Detail und setzen dort an, wo sie lückenhaft ist — häufig bestehen mildere Mittel wie Meldeauflagen, Kaution oder Passabgabe.

In der Regel ja, allerdings oft genehmigungspflichtig und teilweise überwacht. Gespräche und Schriftverkehr mit uns als Verteidigung sind privilegiert. Wir beantragen Erleichterungen, koordinieren Besuchstermine und achten auf Fristen, damit Ihre Kontakte — soweit möglich — aufrechterhalten bleiben.

Beide Rechtsbehelfe zielen auf die Beendigung der U‑Haft, unterscheiden sich aber im Vorgehen: Die Haftprüfung richtet sich an das entscheidende Gericht und überprüft fortlaufend die Haftvoraussetzungen; die Haftbeschwerde wendet sich an die nächste Instanz. Wir wählen den Weg, der schneller und aussichtsreicher ist — abhängig von Aktenlage und Gerichtspraxis.

Stabile Lebensverhältnisse können Haftgründe entkräften, vor allem Fluchtgefahr. Nachweise über Arbeitsverhältnis, Wohnsitz, familiäre Verpflichtungen oder gesundheitliche Aspekte stärken den Antrag auf Haftverschonung. Wir sammeln diese Unterlagen strukturiert und stellen sie dem Gericht zielgerichtet zur Verfügung.

Häufig ja. Eine Kaution kann — kombiniert mit Auflagen — die U‑Haft ersetzen. Wir prüfen Höhe und Zahlungsmodalitäten, regen eine entsprechende Entscheidung an und begleiten die praktische Umsetzung. Wichtig ist, dass die Kaution als geeignetes milderes Mittel die Haftgründe ausreichend adressiert.

Bewahren Sie Ruhe und keine Angaben zur Sache ohne Rücksprache. Notieren Sie Aktenzeichen, Anstalt und Abteilung; sammeln Sie relevante Unterlagen (Arbeits‑/Wohnsitznachweise, medizinische Bescheinigungen). Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden, beantragen Besuche/Erleichterungen und strukturieren alles für den Antrag auf Aufhebung oder Verschonung.

Warum Sie bei Untersuchungshaft auf uns setzen sollten

Untersuchungshaft ist eine der einschneidendsten Situationen im Strafverfahren. Gerade jetzt kommt es auf schnelle Reaktion, Erfahrung und klare Kommunikation an. Wir verbinden juristische Expertise mit strategischem Vorgehen und persönlicher Begleitung – für Betroffene wie Angehörige. Vertrauen Sie darauf, dass wir uns mit ganzer Energie für Ihre Freiheit einsetzen.

Schnelligkeit & Erreichbarkeit

In Haftsachen zählt jede Stunde. Wir sind kurzfristig erreichbar, reagieren noch am selben Tag und beantragen sofort Akteneinsicht. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich – Sie erreichen uns auf dem direkten Weg.

Erfahrung in Haftsachen

Wir haben zahlreiche Mandanten erfolgreich aus der Untersuchungshaft geholt. Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Gerichte und wissen, welche Anträge Erfolg versprechen. Dieses Wissen setzen wir gezielt für Ihre Verteidigung ein.

Persönliche Betreuung & Diskretion

Wir lassen Sie und Ihre Angehörigen nicht allein. Von Besuchsanträgen über Kommunikation mit Arbeitgebern bis hin zu praktischen Fragen im Haftalltag – wir begleiten Sie umfassend, diskret und verlässlich.

„Jeder Tag in Freiheit ist wertvoll. Wir setzen all unsere Erfahrung dafür ein, dass Sie Ihr Verfahren nicht hinter Gittern durchstehen müssen.“