Rechtsanwälte Zastrow & Durna
Ihre Experten für

Rechtsberatung für Batteriespeicher-Projekte (BESS) – bundesweit

Wir beraten und vertreten Unternehmen bei Batteriespeicher- und Hybridprojekten. Unser Fokus liegt auf der rechtssicheren Strukturierung, vertraglichen Gestaltung und Durchsetzung komplexer Speicherprojekte – von der regulatorischen Einordnung bis zur Konfliktlösung.

Juristische Klarheit für Batteriespeicher – wirtschaftlich, strukturiert und belastbar.

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Wen wir im Batteriespeicher-Recht beraten

Unsere Beratung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die Batteriespeicher als Teil eines professionellen Geschäftsmodells einsetzen oder entwickeln. Dazu zählen insbesondere:

  • Projektentwickler und Betreiber von Batteriespeicher- und Hybridanlagen

  • EPC-Unternehmen, Integratoren und technische Dienstleister

  • Gewerbliche Käufer und Verkäufer von Speicherprojekten

  • Unternehmen, die Batteriespeicher mit Photovoltaik-, PPA- oder Direktvermarktungsmodellen kombinieren

Wir beraten projektbezogen, wirtschaftlich orientiert und mit Blick auf die tatsächlichen Abläufe im Speicher- und Energiemarkt.

Hinweis:
Wir übernehmen keine Privatmandate und keine Beratung für rein private Speicherlösungen.

Typische rechtliche Herausforderungen bei Batteriespeichern

Photovoltaik-Projekte sind rechtlich komplex und oft durch mehrere Beteiligte geprägt. In unserer Beratung begegnen uns regelmäßig unter anderem folgende Themen:

Regulatorische Einordnung von Batteriespeichern

Batteriespeicher bewegen sich in einem dynamischen regulatorischen Umfeld. Wir unterstützen bei der rechtlichen Einordnung, insbesondere im Zusammenspiel von Energiewirtschafts-, Netz- und Vertragsrecht.

Batteriestandort-Batteriespeicher

Netzanschluss, Steuerbarkeit & Redispatch

Fragen rund um Netzanschluss, Steuerungsrechte und Eingriffe durch Netzbetreiber haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Wir prüfen Pflichten, Fristen und Durchsetzungsmöglichkeiten.

Komplexe EPC- und Integrationsverträge

Speicherprojekte erfordern passgenaue Vertragsstrukturen. Wir gestalten und prüfen EPC-, Liefer- und Integrationsverträge mit Fokus auf Haftung, Leistungsumfang und Abnahme.

Performance, Degradation & Garantien

Unklare Regelungen zur Leistungsfähigkeit und Alterung von Speichern führen häufig zu Streit. Wir bewerten Garantien, Messkonzepte und vertragliche Anspruchsgrundlagen.

Wirtschaftliche Nutzung & Erlösmodelle

Die rechtliche Absicherung von Geschäftsmodellen – etwa im Zusammenspiel mit Direktvermarktung, Regelenergie oder PPA-Strukturen – ist zentral für den Projekterfolg.

Juristische Sicherheit für Batteriespeicher als Geschäftsmodell

Batteriespeicher stellen besondere rechtliche Anforderungen – von regulatorischen Rahmenbedingungen über Leistungsversprechen bis hin zur wirtschaftlichen Nutzung. Wir unterstützen Unternehmen dabei, diese Komplexität rechtlich zu strukturieren und Risiken beherrschbar zu machen.

Ob eigenständiger Speicher oder Hybridprojekt: Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Batteriespeicher nicht zum Unsicherheitsfaktor, sondern zu einem tragfähigen Bestandteil Ihres Geschäftsmodells werden.

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Batteriespeicher-Recht

Batteriespeicher bewegen sich in einem sich stetig wandelnden regulatorischen Umfeld. Wir beraten Unternehmen zur rechtlichen Einordnung von Speicherprojekten, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Energiewirtschaftsrecht, Netzanschlussregeln und vertraglichen Verpflichtungen. Dabei behalten wir sowohl aktuelle gesetzliche Vorgaben als auch zukünftige regulatorische Entwicklungen im Blick, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.

Die vertragliche Struktur von Batteriespeicherprojekten ist entscheidend für deren wirtschaftlichen Erfolg. Wir gestalten, prüfen und verhandeln EPC-, Liefer-, Integrations- und Wartungsverträge mit besonderem Fokus auf Leistungsumfang, Haftungsregelungen, Abnahmeprozesse und Fristen. Ziel ist es, klare Verantwortlichkeiten zu schaffen und spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Ein zentraler Konfliktpunkt bei Batteriespeichern betrifft die zugesagte Leistung über die gesamte Laufzeit. Wir beraten zur rechtlichen Absicherung von Performance-Garantien, Degradationskurven und Messkonzepten. Dabei prüfen wir, wie Garantien ausgestaltet sind, welche Nachweise erforderlich sind und wie Ansprüche rechtssicher durchgesetzt oder abgewehrt werden können.

Fragen rund um den Netzanschluss und die Steuerbarkeit von Batteriespeichern haben unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Wir unterstützen bei der rechtlichen Bewertung von Anschlussbedingungen, Mitwirkungspflichten und Eingriffsbefugnissen von Netzbetreibern – insbesondere bei Redispatch-Maßnahmen oder sonstigen netzseitigen Einschränkungen.

Batteriespeicher sind regelmäßig Bestandteil komplexer Geschäftsmodelle, etwa im Zusammenspiel mit Direktvermarktung, Regelenergie, Peak-Shaving oder PPA-Strukturen. Wir beraten zur rechtlichen Absicherung dieser Modelle und prüfen vertragliche sowie regulatorische Risiken, um die wirtschaftliche Nutzung langfristig abzusichern.

Kommt es trotz sorgfältiger Planung zu Konflikten, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Wir prüfen Haftungsfragen, bewerten Prozessrisiken und entwickeln Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick.

Warum Unternehmen mit uns arbeiten

Batteriespeicherprojekte bewegen sich rechtlich in einem dynamischen Umfeld aus Technik, Regulierung und Marktmechanismen. Unternehmen entscheiden sich für unsere Kanzlei, weil wir diese Besonderheiten verstehen und rechtliche Lösungen entwickeln, die dem tatsächlichen Einsatz von Speichern gerecht werden.

Batterie-Energiespeichersysteme-BESS

Verständnis für Speicher als eigenständiges Geschäftsmodell

Batteriespeicher sind keine bloße Ergänzung zu Erzeugungsanlagen, sondern ein eigenständiges wirtschaftliches Produkt. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung die besonderen Erlösmodelle, Betriebsweisen und Risiken von Speichern und richten die rechtliche Struktur konsequent daran aus.

Erfahrung mit neuen regulatorischen Rahmenbedingungen

Der rechtliche Rahmen für Batteriespeicher befindet sich im Wandel. Wir verfolgen regulatorische Entwicklungen laufend und beziehen diese frühzeitig in unsere Beratung ein. So können Risiken realistisch eingeschätzt und rechtliche Strukturen zukunftsfähig ausgestaltet werden.

Fokus auf Leistungsfähigkeit und Langzeitrisiken

Bei Batteriespeichern spielen Fragen der Leistungsfähigkeit, Alterung und Verfügbarkeit eine zentrale Rolle. Wir legen besonderen Wert auf eine rechtlich saubere Absicherung von Performance-Versprechen, Garantien und Haftungsregelungen über die gesamte Projektlaufzeit hinweg.

Klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten

Speicherprojekte sind häufig durch mehrere Beteiligte geprägt – Hersteller, EPC, Integrator, Betreiber. Wir sorgen dafür, dass Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind und Haftungsrisiken nicht unkontrolliert auf den Betreiber verlagert werden.

Strategische Begleitung auch bei Konflikten

Kommt es zu Leistungsstörungen, Verzögerungen oder wirtschaftlichen Abweichungen, begleiten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Dabei behalten wir stets das Gesamtprojekt und dessen wirtschaftliche Auswirkungen im Blick.

Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, Risiken realistisch einzuschätzen und unternehmerische Entscheidungen rechtlich abzusichern.

Einblicke in unsere Beratungspraxis

Batteriespeicherprojekte bringen eigene rechtliche Fragestellungen mit sich, die sich deutlich von klassischen Photovoltaik-Vorhaben unterscheiden. In unserer Beratungspraxis stehen häufig Themen im Vordergrund, bei denen technische Eigenschaften des Speichers, regulatorische Vorgaben und wirtschaftliche Nutzung eng miteinander verknüpft sind. Die folgenden Beispiele geben einen Einblick in typische Konstellationen, mit denen Unternehmen im Speicherbereich konfrontiert sind.

Streit über zugesicherte Speicherleistung und Verfügbarkeit

Ausgangslage:
Ein Betreiber eines Batteriespeichers stellte fest, dass die tatsächlich abrufbare Leistung dauerhaft unter den vertraglich zugesicherten Werten lag. Unklar war, ob es sich um eine zulässige Abweichung, um altersbedingte Effekte oder um einen relevanten Mangel handelte.

Unsere Tätigkeit:
Wir prüften die vertraglich vereinbarten Leistungsparameter, die Regelungen zur Verfügbarkeit sowie die vorgesehenen Mess- und Nachweismethoden. Auf dieser Grundlage bewerteten wir die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und entwickelten eine Verhandlungsstrategie gegenüber dem Vertragspartner.

Ergebnis:
Die rechtliche Position des Betreibers konnte gestärkt und eine Lösung erzielt werden, die wirtschaftliche Nachteile begrenzte.

Unklare Haftungsverteilung zwischen Hersteller, Integrator und EPC

Ausgangslage:
Bei einem Speicherprojekt traten Funktionsstörungen auf, deren Ursache technisch nicht eindeutig einem Beteiligten zugeordnet werden konnte. Hersteller, Integrator und EPC verwiesen jeweils auf andere Projektpartner.

Unsere Tätigkeit:
Wir analysierten die vertragliche Gesamtstruktur, insbesondere Schnittstellenregelungen und Haftungsklauseln. Ziel war es, Verantwortlichkeiten rechtlich sauber zuzuordnen und Haftungsrisiken einzugrenzen.

Ergebnis:
Unberechtigte Forderungen konnten abgewehrt und eine klare rechtliche Grundlage für das weitere Vorgehen geschaffen werden.

Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung durch netzseitige Eingriffe

Ausgangslage:
Ein Batteriespeicher konnte aufgrund netzseitiger Vorgaben und Steuerungsmaßnahmen nicht wie geplant eingesetzt werden. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts.

Unsere Tätigkeit:
Wir prüften die rechtliche Zulässigkeit der Eingriffe, die vertraglichen Regelungen zum Netzanschluss sowie mögliche Ausgleichs- oder Anpassungsansprüche.

Ergebnis:
Durch die rechtliche Einordnung der Situation konnten Handlungsspielräume identifiziert und wirtschaftliche Risiken reduziert werden.

Battery-Energy-Storage-Systems-BESS

Typische Konfliktgegner bei Batteriespeicherprojekten

Bei Batteriespeicherprojekten entstehen Konflikte häufig dort, wo technische Komplexität auf wirtschaftliche Erwartungen trifft. In unserer Beratungspraxis begegnen wir regelmäßig bestimmten Beteiligten, bei denen rechtliche Auseinandersetzungen besonders häufig auftreten. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung hilft, Risiken zu begrenzen und Eskalationen zu vermeiden.

Hersteller von Batteriespeichersystemen

Konflikte entstehen häufig im Zusammenhang mit Leistungswerten, Verfügbarkeit, Degradation oder Garantieversprechen. Streitpunkte sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen zulässigen Abweichungen und rechtlich relevanten Mängeln.

EPC-Unternehmen und Generalunternehmer

Bei komplexen Speicherprojekten kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen über Schnittstellen, Projektverzögerungen oder unklare Verantwortlichkeiten. Insbesondere bei Abweichungen vom ursprünglich geplanten Leistungsumfang entstehen rechtliche Konflikte.

Systemintegratoren und technische Dienstleister

Fehler in der Integration, Steuerung oder Anbindung des Speichers führen regelmäßig zu Diskussionen über Ursache und Haftung. Die rechtliche Bewertung erfordert hier ein genaues Verständnis der vertraglichen Rollenverteilung.

Netzbetreiber

Netzseitige Einschränkungen, Steuerungsmaßnahmen oder Vorgaben zum Netzanschluss können die wirtschaftliche Nutzung eines Speichers erheblich beeinflussen. Konflikte betreffen häufig die Frage, in welchem Umfang Eingriffe zulässig sind und ob Ausgleichsansprüche bestehen.

Investoren und Projektpartner

Bei Abweichungen von Ertragsprognosen oder zeitlichen Verzögerungen geraten auch gesellschaftsrechtliche und vertragliche Vereinbarungen in den Fokus. Hier ist eine rechtlich saubere Bewertung entscheidend, um Haftungsrisiken zu begrenzen.

Ihre Ansprechpartner im Batteriespeicher-Recht

Unsere Beratung erfolgt durch erfahrene Rechtsanwälte mit unternehmerischem Blick auf Photovoltaik-Projekte:

RA-Alexander-Zastrow

Alexander Zastrow

Rechtsanwalt

Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Vertragsgestaltung und strategische Konfliktlösung.

RA-Onur-Durna

Onur Durna

Rechtsanwalt

Schwerpunkt auf strukturierter Vertragsprüfung, Projektanalyse und rechtlicher Durchsetzung.