Rechtsanwälte Zastrow & Durna
Ihre Experten für
Rechtsberatung für Batteriespeicher-Projekte (BESS) – bundesweit
Wir beraten und vertreten Unternehmen bei Batteriespeicher- und Hybridprojekten. Unser Fokus liegt auf der rechtssicheren Strukturierung, vertraglichen Gestaltung und Durchsetzung komplexer Speicherprojekte – von der regulatorischen Einordnung bis zur Konfliktlösung.
Juristische Klarheit für Batteriespeicher – wirtschaftlich, strukturiert und belastbar.
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Wen wir im Batteriespeicher-Recht beraten
Unsere Beratung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die Batteriespeicher als Teil eines professionellen Geschäftsmodells einsetzen oder entwickeln. Dazu zählen insbesondere:
Projektentwickler und Betreiber von Batteriespeicher- und Hybridanlagen
EPC-Unternehmen, Integratoren und technische Dienstleister
Gewerbliche Käufer und Verkäufer von Speicherprojekten
Unternehmen, die Batteriespeicher mit Photovoltaik-, PPA- oder Direktvermarktungsmodellen kombinieren
Wir beraten projektbezogen, wirtschaftlich orientiert und mit Blick auf die tatsächlichen Abläufe im Speicher- und Energiemarkt.
Hinweis:
Wir übernehmen keine Privatmandate und keine Beratung für rein private Speicherlösungen.
Typische rechtliche Herausforderungen bei Batteriespeichern
Photovoltaik-Projekte sind rechtlich komplex und oft durch mehrere Beteiligte geprägt. In unserer Beratung begegnen uns regelmäßig unter anderem folgende Themen:
Regulatorische Einordnung von Batteriespeichern
Batteriespeicher bewegen sich in einem dynamischen regulatorischen Umfeld. Wir unterstützen bei der rechtlichen Einordnung, insbesondere im Zusammenspiel von Energiewirtschafts-, Netz- und Vertragsrecht.
Netzanschluss, Steuerbarkeit & Redispatch
Fragen rund um Netzanschluss, Steuerungsrechte und Eingriffe durch Netzbetreiber haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Wir prüfen Pflichten, Fristen und Durchsetzungsmöglichkeiten.
Komplexe EPC- und Integrationsverträge
Speicherprojekte erfordern passgenaue Vertragsstrukturen. Wir gestalten und prüfen EPC-, Liefer- und Integrationsverträge mit Fokus auf Haftung, Leistungsumfang und Abnahme.
Performance, Degradation & Garantien
Unklare Regelungen zur Leistungsfähigkeit und Alterung von Speichern führen häufig zu Streit. Wir bewerten Garantien, Messkonzepte und vertragliche Anspruchsgrundlagen.
Wirtschaftliche Nutzung & Erlösmodelle
Die rechtliche Absicherung von Geschäftsmodellen – etwa im Zusammenspiel mit Direktvermarktung, Regelenergie oder PPA-Strukturen – ist zentral für den Projekterfolg.
Inhalt
Rechtsgebiete
Verhaltenstipps
Juristische Sicherheit für Batteriespeicher als Geschäftsmodell
Batteriespeicher stellen besondere rechtliche Anforderungen – von regulatorischen Rahmenbedingungen über Leistungsversprechen bis hin zur wirtschaftlichen Nutzung. Wir unterstützen Unternehmen dabei, diese Komplexität rechtlich zu strukturieren und Risiken beherrschbar zu machen.
Ob eigenständiger Speicher oder Hybridprojekt: Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Batteriespeicher nicht zum Unsicherheitsfaktor, sondern zu einem tragfähigen Bestandteil Ihres Geschäftsmodells werden.
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Batteriespeicher-Recht
Batteriespeicher bewegen sich in einem sich stetig wandelnden regulatorischen Umfeld. Wir beraten Unternehmen zur rechtlichen Einordnung von Speicherprojekten, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Energiewirtschaftsrecht, Netzanschlussregeln und vertraglichen Verpflichtungen. Dabei behalten wir sowohl aktuelle gesetzliche Vorgaben als auch zukünftige regulatorische Entwicklungen im Blick, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.
Fragen rund um den Netzanschluss und die Steuerbarkeit von Batteriespeichern haben unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Wir unterstützen bei der rechtlichen Bewertung von Anschlussbedingungen, Mitwirkungspflichten und Eingriffsbefugnissen von Netzbetreibern – insbesondere bei Redispatch-Maßnahmen oder sonstigen netzseitigen Einschränkungen.
Kommt es trotz sorgfältiger Planung zu Konflikten, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Wir prüfen Haftungsfragen, bewerten Prozessrisiken und entwickeln Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick.
Warum Unternehmen mit uns arbeiten
Batteriespeicherprojekte bewegen sich rechtlich in einem dynamischen Umfeld aus Technik, Regulierung und Marktmechanismen. Unternehmen entscheiden sich für unsere Kanzlei, weil wir diese Besonderheiten verstehen und rechtliche Lösungen entwickeln, die dem tatsächlichen Einsatz von Speichern gerecht werden.
Verständnis für Speicher als eigenständiges Geschäftsmodell
Batteriespeicher sind keine bloße Ergänzung zu Erzeugungsanlagen, sondern ein eigenständiges wirtschaftliches Produkt. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung die besonderen Erlösmodelle, Betriebsweisen und Risiken von Speichern und richten die rechtliche Struktur konsequent daran aus.
Erfahrung mit neuen regulatorischen Rahmenbedingungen
Fokus auf Leistungsfähigkeit und Langzeitrisiken
Klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten
Strategische Begleitung auch bei Konflikten
Kommt es zu Leistungsstörungen, Verzögerungen oder wirtschaftlichen Abweichungen, begleiten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Dabei behalten wir stets das Gesamtprojekt und dessen wirtschaftliche Auswirkungen im Blick.
Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, Risiken realistisch einzuschätzen und unternehmerische Entscheidungen rechtlich abzusichern.
Einblicke in unsere Beratungspraxis
Batteriespeicherprojekte bringen eigene rechtliche Fragestellungen mit sich, die sich deutlich von klassischen Photovoltaik-Vorhaben unterscheiden. In unserer Beratungspraxis stehen häufig Themen im Vordergrund, bei denen technische Eigenschaften des Speichers, regulatorische Vorgaben und wirtschaftliche Nutzung eng miteinander verknüpft sind. Die folgenden Beispiele geben einen Einblick in typische Konstellationen, mit denen Unternehmen im Speicherbereich konfrontiert sind.
Streit über zugesicherte Speicherleistung und Verfügbarkeit
Ausgangslage:
Ein Betreiber eines Batteriespeichers stellte fest, dass die tatsächlich abrufbare Leistung dauerhaft unter den vertraglich zugesicherten Werten lag. Unklar war, ob es sich um eine zulässige Abweichung, um altersbedingte Effekte oder um einen relevanten Mangel handelte.
Unsere Tätigkeit:
Wir prüften die vertraglich vereinbarten Leistungsparameter, die Regelungen zur Verfügbarkeit sowie die vorgesehenen Mess- und Nachweismethoden. Auf dieser Grundlage bewerteten wir die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und entwickelten eine Verhandlungsstrategie gegenüber dem Vertragspartner.
Ergebnis:
Die rechtliche Position des Betreibers konnte gestärkt und eine Lösung erzielt werden, die wirtschaftliche Nachteile begrenzte.
Unklare Haftungsverteilung zwischen Hersteller, Integrator und EPC
Ausgangslage:
Bei einem Speicherprojekt traten Funktionsstörungen auf, deren Ursache technisch nicht eindeutig einem Beteiligten zugeordnet werden konnte. Hersteller, Integrator und EPC verwiesen jeweils auf andere Projektpartner.
Unsere Tätigkeit:
Wir analysierten die vertragliche Gesamtstruktur, insbesondere Schnittstellenregelungen und Haftungsklauseln. Ziel war es, Verantwortlichkeiten rechtlich sauber zuzuordnen und Haftungsrisiken einzugrenzen.
Ergebnis:
Unberechtigte Forderungen konnten abgewehrt und eine klare rechtliche Grundlage für das weitere Vorgehen geschaffen werden.
Einschränkungen der wirtschaftlichen Nutzung durch netzseitige Eingriffe
Ausgangslage:
Ein Batteriespeicher konnte aufgrund netzseitiger Vorgaben und Steuerungsmaßnahmen nicht wie geplant eingesetzt werden. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
Unsere Tätigkeit:
Wir prüften die rechtliche Zulässigkeit der Eingriffe, die vertraglichen Regelungen zum Netzanschluss sowie mögliche Ausgleichs- oder Anpassungsansprüche.
Ergebnis:
Durch die rechtliche Einordnung der Situation konnten Handlungsspielräume identifiziert und wirtschaftliche Risiken reduziert werden.
Typische Konfliktgegner bei Batteriespeicherprojekten
Hersteller von Batteriespeichersystemen
EPC-Unternehmen und Generalunternehmer
Bei komplexen Speicherprojekten kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen über Schnittstellen, Projektverzögerungen oder unklare Verantwortlichkeiten. Insbesondere bei Abweichungen vom ursprünglich geplanten Leistungsumfang entstehen rechtliche Konflikte.
Systemintegratoren und technische Dienstleister
Netzbetreiber
Investoren und Projektpartner
Bei Abweichungen von Ertragsprognosen oder zeitlichen Verzögerungen geraten auch gesellschaftsrechtliche und vertragliche Vereinbarungen in den Fokus. Hier ist eine rechtlich saubere Bewertung entscheidend, um Haftungsrisiken zu begrenzen.
Ihre Ansprechpartner im Batteriespeicher-Recht
Unsere Beratung erfolgt durch erfahrene Rechtsanwälte mit unternehmerischem Blick auf Photovoltaik-Projekte:
Alexander Zastrow
Rechtsanwalt
Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Vertragsgestaltung und strategische Konfliktlösung.
Onur Durna
Rechtsanwalt
Schwerpunkt auf strukturierter Vertragsprüfung, Projektanalyse und rechtlicher Durchsetzung.