OLG Nürnberg: Schadensersatz bei unberechtigten Amazon-Sperrungen durch Wettbewerber

Amazon-Sperrungen als Wettbewerbsinstrument

Für viele Onlinehändler ist Amazon der wichtigste Vertriebskanal. Wird ein Angebot oder eine ASIN aufgrund einer Schutzrechtsbeschwerde gesperrt, führt dies häufig unmittelbar zu erheblichen Umsatzeinbußen. Nicht selten werden Marken-, Patent- oder Urheberrechtsbeschwerden dabei als Mittel eingesetzt, um Wettbewerber vom Markt zu verdrängen.

Mit Urteil vom 08.07.2025 hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Rechte betroffener Händler erheblich gestärkt. Das Gericht stellte klar, dass Unternehmen, die unberechtigte Schutzrechtsbeschwerden über das Amazon-Meldesystem einreichen, unter Umständen auf Unterlassung und Schadensersatz haften können.

Haftung für unberechtigte Schutzrechtsbeschwerden

Nach Auffassung des OLG Nürnberg kann eine unbegründete Meldung gegenüber Amazon einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Händlers darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Amazon aufgrund der Beschwerde Angebote sperrt oder die Sichtbarkeit der Produkte einschränkt.

Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Bislang wurde häufig diskutiert, ob derartige Fälle ausschließlich wettbewerbsrechtlich zu beurteilen sind. Das OLG Nürnberg bejaht daneben ausdrücklich deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB. Dadurch können betroffene Händler ihre Rechte häufig einfacher und effektiver durchsetzen.

Schadensersatzansprüche betroffener Amazon-Händler

Wird eine Amazon-Sperrung durch eine unberechtigte Schutzrechtsbeschwerde verursacht, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht:

  • Unterlassungsansprüche gegen weitere rechtswidrige Beschwerden,
  • Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten,
  • Schadensersatz für entgangene Umsätze und Gewinne,
  • gegebenenfalls weitergehende Folgeschäden.

 

Gerade bei umsatzstarken Produkten können bereits wenige Tage einer Sperrung zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen. In der Praxis ist daher eine sorgfältige Dokumentation der Verkaufszahlen vor und während der Sperrung von besonderer Bedeutung.

Sorgfaltspflichten von Markeninhabern und Wettbewerbern

Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, dass Unternehmen Schutzrechtsbeschwerden nicht leichtfertig einreichen sollten. Wer gegenüber Amazon eine Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzung geltend macht, sollte zuvor sorgfältig prüfen, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt.

Eine fehlerhafte oder voreilige Beschwerde kann erhebliche Haftungsrisiken auslösen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Meldung dazu führt, dass Amazon Angebote des Wettbewerbers automatisiert deaktiviert.

Schnelles Handeln ist entscheidend

Betroffene Händler sollten nach einer Sperrung unverzüglich prüfen lassen,

  • ob die geltend gemachte Schutzrechtsverletzung tatsächlich besteht,
  • wer die Beschwerde eingereicht hat,
  • welche wirtschaftlichen Schäden bereits entstanden sind,
  • welche Ansprüche gegenüber dem Beschwerdeführer und gegebenenfalls gegenüber Amazon geltend gemacht werden können.

Je früher die notwendigen Beweise gesichert werden, desto besser lassen sich spätere Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Fazit

Das Urteil des OLG Nürnberg stärkt die Rechtsposition von Amazon-Händlern erheblich. Unternehmen, die Wettbewerber durch unbegründete Schutzrechtsbeschwerden von Amazon verdrängen wollen, müssen künftig verstärkt mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen. Für betroffene Händler eröffnet die Entscheidung neue Möglichkeiten, sich gegen rechtswidrige Produktsperrungen zur Wehr zu setzen und entstandene Schäden ersetzt zu verlangen.

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