Verhaltenstipps

Vorladung als Beschuldigter – so verhalten Sie sich richtig

Eine polizeiliche Vorladung verunsichert. Müssen Sie erscheinen, sollten Sie aussagen? Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und über uns Akteneinsicht zu erhalten. Wir zeigen, was jetzt wichtig ist – und sichern Ihre Position von Beginn an.

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Warum habe ich eine Vorladung?

Eine Vorladung als Beschuldigter setzt in der Regel einen Anfangsverdacht voraus – ausgelöst etwa durch eine Strafanzeige, Beobachtungen der Polizei oder Hinweise Dritter. Die Ermittlungsbehörden sollen den Sachverhalt aufklären und bieten hierfür häufig eine Vernehmung an. Unsere Priorität ist eine klare Lageeinschätzung: Wir prüfen die Art der Ladung, sichern Akteneinsicht und entscheiden dann, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist. Unüberlegte Alleingänge verschlechtern oft die Ausgangsposition. Mit einer strukturierten Strategie wahren wir Ihre Rechte und schaffen die Basis für Einstellungen oder eine Begrenzung des Verfahrens.

Erst Ladungsart und Aktenlage klären – dann entscheiden. Wir halten die Kommunikation sauber und fristgerecht.

Muss ich erscheinen? Polizei vs. Staatsanwaltschaft / Gericht

Eine polizeiliche Vorladung ist für Beschuldigte in der Regel nicht verpflichtend. Erscheinen Sie unvorbereitet, drohen unbedachte Aussagen, die später schwer zu korrigieren sind. Unser Rat: keine Aussage ohne Akteneinsicht – wir übernehmen die Kommunikation und entscheiden taktisch.

Bei Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts besteht regelmäßig Erscheinenspflicht. Das bedeutet jedoch keine Aussagepflicht. Wir bereiten Sie vor, sichern Fristen und verhindern Nachteile (z. B. polizeiliche Vorführung).

Anwesenheitspflicht ist nicht Aussagepflicht – wir trennen das sauber und schützen Ihre Rechte.

Häufige Fehler vermeiden

  • Ladungsart nicht prüfen und „einfach hingehen“
  • Spontane Telefonate mit Ermittlern
  • Aussagen ohne Akteneinsicht oder ohne Absprache

Jetzt die Verteidigung sichern

Fristen sind kurz. Wir beraten bundesweit – persönlich in Nürnberg, telefonisch oder per Video.

Muss ich aussagen?

Nein. Das Schweigerecht ist ein zentrales Verteidigungsrecht und darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ob eine kurze schriftliche Einlassung, eine spätere detaillierte Stellungnahme oder weiteres Schweigen sinnvoll ist, entscheiden wir nach Akteneinsicht. Ziel ist, Risiken zu vermeiden, belastende Irrtümer zu verhindern und Chancen auf eine Einstellung oder Anklagebegrenzung zu wahren.

Schweigen ist Strategie – nicht Stillstand. Währenddessen arbeiten wir an der Verteidigung im Hintergrund.

Häufige Fehler vermeiden:

  • „Zur Aufklärung“ spontan reden
  • Teil-Aussagen ohne Plan (Widersprüche)
  • Eigene Unterlagen/Chats ungeprüft versenden

Bereits ausgesagt – was nun?

Aussagen lassen sich selten zurücknehmen – aber rechtlich einordnen. Wir prüfen Protokolle, Formulierungen und den Kontext. Je nach Lage sind Klarstellungen, Ergänzungen oder eine spätere Einlassung möglich. Außerdem bewerten wir Verwertungsverbote und dokumentieren Beweiswidersprüche. Wichtig ist jetzt: keine weiteren Äußerungen ohne Abstimmung – jeder zusätzliche Satz kann neue Risiken schaffen.

Unsere Schritte:

  • Prüfung der Urteilsbegründung und des Prozessverlaufs

  • Bewertung der Erfolgsaussichten für Berufung oder Revision

  • Entwicklung einer klaren Zielsetzung für das Rechtsmittelverfahren

Nachsteuern statt nachschieben: Wir prüfen Protokoll, Kontext und Verwertbarkeit – und planen die nächsten Schritte präzise.

Häufige Fehler vermeiden:

  • „Korrektur-E-Mails“ an Polizei/StA
  • Widersprüche nicht dokumentieren
  • Emotionale Erklärungen ohne juristische Prüfung

Schweigen bedeutet nicht Untätigkeit

Taktisches Schweigen schützt vor voreiligen Festlegungen. Währenddessen beantragen wir Akteneinsicht, analysieren die Beweislage, stellen gezielte Anträge und regen – wo möglich – Einstellungen an. Parallel planen wir die Kommunikation (nur über uns), strukturieren Fristen und bereiten alternative Wege vor (etwa kurze schriftliche Einlassung zu Einzelfragen). So behalten wir die Kontrolle – ohne Ihr Risiko zu erhöhen.

Strategie vor Tempo: Wir nutzen die Zeit für Akte, Analyse und Anträge – nicht für riskante Schnellschüsse.

Was wir tun:
Wir beraten Mandanten umfassend zu den Möglichkeiten in der Vollstreckungsphase, übernehmen die Antragstellung und führen die notwendige Korrespondenz mit den Vollstreckungsbehörden. Unser Ziel ist es, die Belastung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die gesetzlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Häufige Fehler vermeiden:
Auch nach Rechtskraft des Urteils gibt es wichtige Stellschrauben – die aber oft ungenutzt bleiben. Häufige Fehler sind:

  • Keine Prüfung der Vollstreckungsmodalitäten

  • Fristen für Anträge verpassen

  • Möglichkeiten wie Ratenzahlung, Bewährung oder Vollzugslockerungen nicht nutzen

Wir prüfen jede Option und setzen gezielt Anträge, um Belastungen zu minimieren.

Merkliste – das Wichtigste auf einen Blick

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist klar strukturiert – von der Ermittlung bis zur Vollstreckung. In jeder Phase bestehen Möglichkeiten, den Verlauf zu beeinflussen. Unsere Aufgabe ist es, diese Chancen zu erkennen, Risiken zu minimieren und Ihre Rechte konsequent zu schützen.
Je eher wir eingeschaltet werden, desto größer ist der Spielraum für eine erfolgreiche Verteidigung. Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen oder Fakten geschaffen werden – wir stehen Ihnen bundesweit mit Erfahrung und strategischem Vorgehen zur Seite.

Häufige Fragen

Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?

In der Regel nein (Beschuldigter). Bei Staatsanwaltschaft/Gericht gelten andere Regeln. Wir prüfen die Ladung und raten zum Vorgehen.

Nur nach Akteneinsicht und abgestimmt. Unkoordinierte Schreiben verschlechtern oft die Lage.

Ja, je nach Beweislage/Delikt. Wir regen Einstellungen an und begründen sie fundiert.

Schweigen ist Ihr Recht und kann strategisch sinnvoll sein. Wir entscheiden nach Akteneinsicht.

„Mit Erfahrung, Strategie und konsequentem Einsatz wahren wir Ihre Rechte – von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens.“