Verhaltenstipps

Ablauf eines Strafverfahrens – verständlich erklärt

Ein Strafverfahren wirkt auf den ersten Blick komplex. Tatsächlich folgt es klaren gesetzlichen Schritten: vom Ermittlungsverfahren über Zwischenverfahren und Hauptverhandlung bis zu Rechtsmitteln und der Vollstreckung. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte kennen – vor allem das Recht zu schweigen und Akteneinsicht über eine Verteidigung zu erhalten. Ich zeige Ihnen, was in jeder Phase passiert, welche Entscheidungen anstehen und wie wir Ihre Position stärken. Auf Wunsch begleite ich Sie frühzeitig, persönlich in Nürnberg oder digital bundesweit.

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Der rote Faden: 5 Phasen im Strafverfahren

1.

Polizei/Staatsanwaltschaft klären den Verdacht, sichern Beweise. Jetzt sind Schweigen und frühzeitige Verteidigung Gold wert.

2.

Das Gericht prüft, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Hier können wir noch gegensteuern – mit Entlastendem und Anträgen.

3.

Beweise, Zeugen, Plädoyers – am Ende steht das Urteil. Vorbereitung und Strategie entscheiden.

4.

Berufung oder Revision? Wir prüfen Erfolgsaussichten, Fristen und Taktik.

5.

Rechtskräftige Urteile umsetzen – zugleich Möglichkeiten nutzen (Bewährung, Zahlungsmodalitäten etc.).

Ermittlungsverfahren

Ermittlungsverfahren: Weichen richtig stellen

Was passiert?
Im Ermittlungsverfahren prüfen die Behörden, ob sich ein Straftatverdacht bestätigt. Polizei und Staatsanwaltschaft sichern Beweise, befragen Zeugen und ordnen gegebenenfalls Durchsuchungen oder Gutachten an. Die Staatsanwaltschaft steuert das Verfahren und entscheidet über weitere Maßnahmen.

Die wichtigsten Rechte – kurz & klar:

  • Schweigen: Beschuldigte müssen sich nicht äußern. Unüberlegte Angaben können sich später negativ auswirken.

  • Verteidigung & Akteneinsicht: Über uns erhalten Mandanten Akteneinsicht – die Grundlage für eine fundierte Verteidigungsstrategie.

  • Freiwilligkeit von Terminen: Vorladungen durch die Polizei sind für Beschuldigte in der Regel nicht verpflichtend. Gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Termine hingegen schon.

Schweigen ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es, bis wir die Aktenlage kennen.

Was wir in dieser Phase tun:
Wir beantragen frühzeitig Akteneinsicht, analysieren die Beweislage und mögliche Risiken, bringen entlastende Informationen ein und prüfen Optionen für eine Einstellung des Verfahrens. Ziel ist es, eine Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden oder die Ausgangsposition deutlich zu verbessern.

Häufige Fehler vermeiden:
Spontane Erklärungen, das eigenständige Nachreichen von Unterlagen oder ungeprüfte Aussagen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte. Unsere Empfehlung: Erst die Akten kennen, dann handeln.

Zwischenverfahren: Kommt es zur Hauptverhandlung?

Was passiert?
Nach Abschluss der Ermittlungen prüft das zuständige Gericht, ob die Anklage zugelassen wird. Die Richterinnen und Richter sichten die Beweislage und entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Für uns ist diese Phase eine entscheidende Gelegenheit, das Verfahren zu stoppen oder den Umfang der Anklage zu reduzieren.

Unsere Hebel in dieser Phase:

  • Einwendungen und Stellungnahmen gegen die Anklageschrift

  • Ergänzende oder neue Beweisanträge

  • Prüfung von Verfahrenshindernissen, z. B. Verjährung

  • Anregung einer Einstellung mangels Beweises oder wegen Geringfügigkeit

Jetzt ist der Moment, die Weichen zu stellen: Substantielle Einwände im Zwischenverfahren können die Hauptverhandlung verhindern – wir setzen sie gezielt ein.

Was wir tun:
Wir analysieren die Ermittlungsakte im Detail, identifizieren Schwachstellen in der Beweislage und entwickeln eine gezielte Strategie. Dabei nutzen wir Fristen optimal aus, um Anträge einzureichen, Entlastendes einzubringen und unnötige Belastungen für unsere Mandanten zu vermeiden. Ziel ist stets, das Verfahren in diesem Stadium positiv zu beeinflussen – bevor es zur öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Häufige Fehler vermeiden:
In dieser Phase wird oft unterschätzt, wie entscheidend eine fundierte Stellungnahme sein kann. Häufige Fehler sind:

  • Fristen verstreichen lassen, ohne zu reagieren

  • Keine oder nur oberflächliche Stellungnahme zur Anklageschrift

  • Entlastendes Material zu spät oder gar nicht einreichen

Wir stellen sicher, dass jede Frist genutzt und jede Möglichkeit zur Einflussnahme konsequent ausgeschöpft wird.

Zwischenverfahren

Jetzt die Verteidigung sichern

Fristen im Strafverfahren sind kurz – handeln Sie sofort. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, persönlich, telefonisch oder per Video.

Hauptverhandlung

Hauptverhandlung: Entscheidung vor Gericht

Was passiert?
In der Hauptverhandlung werden die Weichen für das Urteil gestellt. Die Sitzung beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Verlesung der Anklage. Es folgt die Beweisaufnahme – Zeugen werden vernommen, Gutachten erörtert und Urkunden verlesen. Anschließend halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers, bevor das Gericht ein Urteil spricht.

Unsere Vorbereitungsschritte:

  • Entwicklung einer Einlassungsstrategie: Schweigen, kurze Erklärung oder detaillierte Darstellung

  • Stellen von Beweisanträgen und Widersprüchen, um relevante Punkte in die Beweisaufnahme einzubringen

  • Einschätzung von Verständigungsmöglichkeiten (keine voreiligen Absprachen)

Gut vorbereitet in die Beweisaufnahme: Strategie, Anträge und Widersprüche sichern Ihre Rechte im Termin – wir behalten den roten Faden.

Was wir tun:
Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten genau wissen, was sie in der Verhandlung erwartet. Gemeinsam legen wir fest, ob und in welcher Form sie sich äußern. Durch gezielte Anträge und taktische Entscheidungen wahren wir ihre Rechte und erhöhen die Chancen auf ein günstiges Ergebnis – sei es ein Freispruch, eine Einstellung oder eine Strafmilderung.

Häufige Fehler vermeiden:
Auch in der Hauptverhandlung kann unbedachtes Handeln den Ausgang stark beeinflussen. Typische Fehler sind:

  • Spontane, ungeplante Äußerungen vor Gericht

  • Keine Widersprüche bei Verfahrensfehlern oder unzulässigen Fragen

  • Chancen auf eine Verständigung nicht prüfen oder vorschnell ablehnen

Wir bereiten jede Verhandlung gründlich vor, damit diese Fehler gar nicht erst entstehen.

Rechtsmittel: Berufung und Revision

Was passiert?
Nach einem erstinstanzlichen Urteil besteht oft die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit einer Berufung kann das Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden, mit einer Revision ausschließlich auf Rechtsfehler. Fristen sind hier kurz und unbedingt einzuhalten.

Unsere Schritte:

  • Prüfung der Urteilsbegründung und des Prozessverlaufs

  • Bewertung der Erfolgsaussichten für Berufung oder Revision

  • Entwicklung einer klaren Zielsetzung für das Rechtsmittelverfahren

Rechtsmittel wahren – die Fristen sind kurz. Wir prüfen Erfolgsaussichten und formulieren ein klares Ziel für das weitere Vorgehen.

Was wir tun:
Wir sichern die relevanten Fristen und reichen die notwendigen Schriftsätze fristgerecht ein. Parallel analysieren wir alle Unterlagen und Protokolle, um Ansatzpunkte für die Rechtsmittelbegründung zu identifizieren. Unser Ziel: Fehler aufdecken, unfaire Urteile korrigieren und bestmögliche Ergebnisse im zweiten Rechtszug erzielen.

Häufige Fehler vermeiden:
Im Rechtsmittelverfahren sind Fristen und Präzision entscheidend. Häufige Versäumnisse sind:

  • Rechtsmittelfrist versäumen

  • Unklare oder fehlende Zielsetzung für Berufung oder Revision

  • Unvollständige oder unpräzise Begründung

Wir sorgen dafür, dass Fristen gewahrt und Rechtsmittel strategisch und fundiert begründet werden.

Berufung-Revision
Vollstreckung-Urteil

Vollstreckung: Umsetzung des Urteils

Was passiert?
Wenn ein Urteil rechtskräftig wird, beginnt die Vollstreckung. Das kann Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Bewährungsauflagen oder andere gerichtliche Anordnungen umfassen. Auch in dieser Phase bestehen Handlungsmöglichkeiten.

Unsere Handlungsoptionen:

  • Antrag auf Strafaufschub oder Ratenzahlung

  • Prüfung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • Anträge auf Haftverschonung oder Vollzugslockerungen

Spielräume nutzen: Bewährung, Raten, Anpassungen – wir stellen die nötigen Anträge und begleiten die Umsetzung.

Was wir tun:
Wir beraten Mandanten umfassend zu den Möglichkeiten in der Vollstreckungsphase, übernehmen die Antragstellung und führen die notwendige Korrespondenz mit den Vollstreckungsbehörden. Unser Ziel ist es, die Belastung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die gesetzlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Häufige Fehler vermeiden:
Auch nach Rechtskraft des Urteils gibt es wichtige Stellschrauben – die aber oft ungenutzt bleiben. Häufige Fehler sind:

  • Keine Prüfung der Vollstreckungsmodalitäten

  • Fristen für Anträge verpassen

  • Möglichkeiten wie Ratenzahlung, Bewährung oder Vollzugslockerungen nicht nutzen

Wir prüfen jede Option und setzen gezielt Anträge, um Belastungen zu minimieren.

Fazit: Je früher wir handeln, desto besser sind Ihre Chancen

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist klar strukturiert – von der Ermittlung bis zur Vollstreckung. In jeder Phase bestehen Möglichkeiten, den Verlauf zu beeinflussen. Unsere Aufgabe ist es, diese Chancen zu erkennen, Risiken zu minimieren und Ihre Rechte konsequent zu schützen.
Je eher wir eingeschaltet werden, desto größer ist der Spielraum für eine erfolgreiche Verteidigung. Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen oder Fakten geschaffen werden – wir stehen Ihnen bundesweit mit Erfahrung und strategischem Vorgehen zur Seite.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Strafverfahren in Deutschland?

Die Dauer hängt vom Umfang der Ermittlungen, der Beweislage und der Auslastung des Gerichts ab. Ein einfaches Verfahren kann innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, komplexe Verfahren dauern oft deutlich länger. Wir halten Sie über den Stand und mögliche Zeitpläne stets auf dem Laufenden.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren eingestellt werden – etwa wegen Geringfügigkeit, mangelnder Beweise oder im Rahmen einer Auflage. Wir prüfen diese Optionen in jeder Phase und setzen uns aktiv für eine Einstellung ein.

Als Beschuldigter sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anders verhält es sich bei Ladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – hier besteht Anwesenheitspflicht. Wir beraten Sie, wie Sie sich in Ihrer Situation richtig verhalten.

Schweigen ist Ihr gutes Recht und kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie sein. Ob eine Aussage oder Schweigen im Einzelfall vorteilhaft ist, klären wir gemeinsam nach Einsicht in die Ermittlungsakten.

Eine Berufung oder Revision kann sich lohnen, wenn Verfahrensfehler vorliegen, Beweise falsch gewürdigt wurden oder das Strafmaß unverhältnismäßig ist. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und entwickeln eine gezielte Rechtsmittelstrategie.

Auch nach Rechtskraft eines Urteils gibt es Spielraum – etwa durch Ratenzahlung, Bewährung, Haftverschonung oder Vollzugslockerungen. Wir stellen die erforderlichen Anträge und begleiten Sie bei der Umsetzung.

„Wir kämpfen mit strategischem Denken, fundierter Erfahrung und vollem Einsatz dafür, Ihre Rechte zu sichern und Ihre Position zu stärken.“