Rechtsanwältin Franziska Manger
Ihre Expertin für
Strafrecht
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Strafrechtliche Verteidigung – schnell, strategisch, diskret.
Ein Strafverfahren verunsichert – rechtlich wie persönlich. Genau hier braucht es schnelle Orientierung und einen klaren Plan. Wir prüfen die Lage, wahren Fristen und sorgen dafür, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen.
Vorladung / Ermittlungsverfahren
Erst schweigen, dann Akteneinsicht: Wir bewerten Risiken und steuern früh gegen.
Durchsuchung / Haft
Dringende Maßnahmen erfordern sofortiges Handeln – wir sind erreichbar und vertreten Ihre Rechte.
Anklage / Hauptverhandlung
Wir bereiten Sie vor, stellen Beweisanträge und verhandeln prozessual auf Augenhöhe.
Unser Ansatz: Druck rausnehmen, Chancen erhöhen.
1.
Akteneinsicht & Analyse
Erst mit Kenntnis der Akte lässt sich sinnvoll handeln.
2.
Frühphase nutzen
Wo möglich, zielen wir auf Einstellung oder mildernde Weichenstellungen ab.
3.
Strategie & Kommunikation
Klare Handlungsempfehlungen, verlässliche Erreichbarkeit, proaktive Kommunikation mit Behörden.
4.
Prozess & Nachsorge
Taktisch saubere Verteidigung – und Blick auf Nebenfolgen (Fahrerlaubnis, Eintragungen etc.).
Inhalt
Rechtsgebiete
Verhaltenstipps
Häufige Bereiche im Strafrecht
Jedes Verfahren ist anders – die Muster ähneln sich. Hier erhalten Sie Orientierung und „Mehr erfahren“-Inhalte.
Allgemeines Strafrecht
Körperverletzung, Diebstahl, Betrug u. a.
Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz/Handel, Wirkstoffmengen, Therapiewege.
Verkehrs-/Fahrerlaubnis
Trunkenheit, Unfallflucht, Fahrverbot/Entzug.
Sexualstrafrecht
Aussage-gegen-Aussage, Schutzrechte, Verfahrenspsychologie.
Jugendstrafrecht
Erziehungsgedanke, Einstellungen, Auflagen.
Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten – von Körperverletzung und Diebstahl bis hin zu Betrug oder Sachbeschädigung. Gemeinsam ist ihnen, dass bereits in der Ermittlungsphase entscheidende Weichen gestellt werden. Wir sorgen dafür, dass Sie frühzeitig über Ihre Rechte informiert sind und keine voreiligen Aussagen treffen.
Nach Akteneinsicht prüfen wir die Beweislage kritisch: Gibt es Zeugen, deren Glaubwürdigkeit hinterfragt werden muss? Wurden Beweise ordnungsgemäß gesichert? Ist der Tatvorwurf überhaupt erfüllt? Diese Punkte sind entscheidend, um auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Strafmilderung hinzuwirken.
Unsere Verteidigung orientiert sich nicht nur an den juristischen Fakten, sondern auch an Ihrer persönlichen Situation – etwa bei Ersttätern oder besonderen Lebensumständen. Wir entwickeln eine Strategie, die realistisch ist und Ihre Interessen optimal wahrt.
Betäubungsmittelstrafrecht
Im Betäubungsmittelstrafrecht entscheiden oft wenige Gramm über den Ausgang eines Verfahrens. Neben der reinen Menge spielen auch Wirkstoffgehalt, Art der Substanz und Ihre Rolle im Geschehen (Konsument, Kurier, Händler) eine zentrale Rolle. Wir analysieren die Anklagepunkte im Detail und prüfen, ob Ermittlungsmaßnahmen – etwa Telefonüberwachung oder Durchsuchungen – rechtmäßig waren.
Gerade bei Grenzfällen lässt sich durch eine sorgfältige Argumentation häufig eine Einstellung oder eine deutlich mildere Strafe erreichen. Auch therapeutische Maßnahmen können sich positiv auf das Verfahren auswirken. Wir beraten Sie zu allen Optionen, um Ihren Strafrahmen zu reduzieren – von Therapieauflagen bis zu Verfahrensabsprachen.
Unser Ziel ist klar: Das Verfahren in Ihrem Sinne zu beeinflussen, bevor eine öffentliche Hauptverhandlung zur Belastung wird.
Verkehrs- und Fahrerlaubnisstrafrecht
Verkehrsstrafrecht ist mehr als nur Bußgeldverfahren – hier geht es um Straftaten wie Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Neben der Strafe drohen häufig zusätzliche Konsequenzen wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder Punkte in Flensburg.
Wir prüfen jeden Schritt der Ermittlungsbehörden: Wurden Alkohol- oder Drogentests korrekt durchgeführt? Sind Messgeräte richtig geeicht? Gab es Zeugenfehler? Selbst formale Mängel können entscheidend sein.
Oft lässt sich durch gezielte Verteidigung eine Sperrfrist verkürzen oder ein Fahrverbot vermeiden. Wir begleiten Sie von der ersten Anhörung bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und stimmen uns bei Bedarf eng mit Verkehrspsychologen oder MPU-Beratern ab.
Sexualstrafrecht
Sexualstrafverfahren sind besonders sensibel – sowohl juristisch als auch emotional. Häufig steht Aussage gegen Aussage, und kleine Details in der Beweisführung können entscheidend sein. Wir sichern Ihnen in jeder Phase des Verfahrens absolute Diskretion und eine klare Verteidigungsstrategie.
Ein Schwerpunkt liegt auf der kritischen Überprüfung von Zeugenaussagen, Gutachten und Ermittlungsverfahren. Wurden Vernehmungen korrekt geführt? Gab es suggestive Fragen? Wurden Rechte des Beschuldigten verletzt?
Gerade in Verfahren mit hoher medialer oder sozialer Aufmerksamkeit ist es wichtig, früh Einfluss auf die Darstellung des Falls zu nehmen.
Unser Ziel: Ihre Rechte schützen, falsche Vorwürfe abwehren und – wo möglich – eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht: Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund. Ziel ist nicht allein die Bestrafung, sondern die positive Beeinflussung der weiteren Entwicklung.
Wir setzen uns dafür ein, dass Maßnahmen wie Arbeitsauflagen, Anti-Gewalt-Trainings oder Betreuungsweisungen statt Freiheitsentzug angeordnet werden. Dafür ist es wichtig, früh Kontakt zur Jugendgerichtshilfe aufzunehmen und ein positives Gesamtbild zu vermitteln.
Bei schweren Vorwürfen prüfen wir, ob eine Anklage vor dem Jugendgericht gerechtfertigt ist und welche Möglichkeiten für eine Einstellung bestehen. Auch bei Heranwachsenden (18–20 Jahre) kann oft noch Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn die Reifeentwicklung dies rechtfertigt.
Wirtschafts- und IT-Strafrecht
Von Untreue über Betrug bis hin zu Cybercrime – das Wirtschafts- und IT-Strafrecht umfasst komplexe Verfahren mit oft umfangreichen Akten. Hier sind sowohl juristische Präzision als auch technisches Verständnis gefragt.
Wir analysieren Datenströme, Verträge und Geschäftsprozesse, um die Vorwürfe genau zu prüfen. Dabei arbeiten wir bei Bedarf mit externen IT-Forensikern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zusammen. Ziel ist es, komplexe Sachverhalte für das Gericht verständlich aufzubereiten und belastende Indizien zu entkräften.
Gerade bei wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist frühzeitige Verteidigung entscheidend – um die eigene Position zu stärken, bevor Ermittlungen öffentlich werden oder geschäftliche Beziehungen darunter leiden.
Schnell handeln – konsequent verteidigen.
Im Strafrecht können schon die ersten Stunden über den Ausgang Ihres Verfahrens entscheiden.
Wir analysieren Ihre Lage, sichern Beweise und setzen von Anfang an die richtige Strategie – diskret, entschlossen und an Ihrer Seite.
Strafverteidigung – Leistungen & Service im Überblick
Bundesweite Verteidigung – persönlich vor Ort oder digital
“Wir vertreten Sie deutschlandweit: schnell, strukturiert und diskret. Termine sind nach Bedarf persönlich, telefonisch oder per Video möglich.”
Moderne Abläufe (digitale Akteneinsicht, sichere Dokumentenübermittlung) erlauben eine wirkungsvolle Verteidigung – unabhängig vom Gerichtsstand. Wir koordinieren Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, stimmen Termine ab und halten Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand.
Ob Vorladung, Durchsuchung oder Hauptverhandlung:
Wir bereiten Sie gezielt vor, erarbeiten Verfahrensstrategien und wahren konsequent Ihre Rechte – bundesweit.
- Strukturierte Vorbereitung & klare Handlungsempfehlungen
- Persönlich, telefonisch oder per Video – flexibel nach Situation
- Sichere, digitale Zusammenarbeit (verschlüsselte Übermittlung)
- Verlässliche Erreichbarkeit & schnelle Reaktionszeiten
Transparente Kosten – Klarheit von Anfang an
“Wir sprechen offen über Gebühren und Aufwand. So können Sie sicher planen – ohne überraschende Kosten.”
Je nach Verfahren arbeiten wir nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder mit fairen Pauschalen – abhängig von Umfang, Komplexität und Verfahrensstand. Bereits zu Beginn erhalten Sie eine Einschätzung, welche Kosten voraussichtlich anfallen und welche Optionen sinnvoll sind.
Bei Pflichtverteidigungsfällen prüfen wir die Voraussetzungen einer Beiordnung.
Zudem klären wir, ob Rechtsschutzversicherungen (sofern einschlägig) einspringen oder Vorschüsse sinnvoll sind.
- Frühe Kosteneinschätzung & klare Vergütungsmodelle (RVG/Pauschale)
- Transparente Vereinbarungen – nachvollziehbar dokumentiert
- Prüfung Pflichtverteidigung / Beiordnung, falls möglich
- Keine versteckten Posten – Planungssicherheit von Anfang an
Häufige Fragen zur Strafverteidigung – kurz und klar beantwortet
Soll ich gegenüber der Polizei aussagen?
Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie zuerst Akteneinsicht nehmen. Selbst gut gemeinte Erklärungen können falsch verstanden oder gegen Sie ausgelegt werden. Ohne Aktenkenntnis lässt sich keine verlässliche Einlassung formulieren. Grundregel: Name/Personalien ja, zur Sache schweigen – und Strafverteidiger kontaktieren, der die Lage einordnet und die nächsten Schritte mit Ihnen abstimmt.
Was passiert nach einer Vorladung / im Ermittlungsverfahren?
Nach einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht sammelt die Staatsanwaltschaft Beweise. Sie erhalten ggf. eine polizeiliche Vorladung – der müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen. Erst mit Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder besser nicht. Ziel in dieser Phase: Weichen früh stellen, z. B. auf Einstellung hinwirken oder Risiken begrenzen.
Hausdurchsuchung oder Haft – was tun?
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung. Verlangen Sie die Beschlüsse (Durchsuchungs‑/Haftbefehl), notieren Sie Zeugen/Beamte und rufen Sie sofort Ihren Verteidiger. Nach der Maßnahme prüfen wir Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Beweisverwertbarkeit – oft lassen sich hier entscheidende Verteidigungspunkte setzen.
Kann mein Verfahren eingestellt werden?
Ja, je nach Sachlage ist eine Einstellung möglich (z. B. bei geringer Schuld oder gegen Auflagen). Ob das realistisch ist, hängt von Tatvorwurf, Beweislage, Vorstrafen, Verhalten in der Ermittlungsphase und ggf. Wiedergutmachung ab. Wir bewerten Chancen nach Akteneinsicht und entwickeln eine Strategie – von der Stellungnahme bis zur Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft.
Muss ich zu Gerichtsterminen erscheinen?
Zur polizeilichen Vorladung müssen Beschuldigte nicht erscheinen. Bei gerichtlicher Ladung oder Ladung der Staatsanwaltschaft kann Erscheinen Pflicht sein – sonst drohen Ordnungsmittel. Im Zweifel: Termin sofort prüfen lassen. Wir klären, ob und wie Sie erscheinen sollten, bereiten Sie vor und übernehmen die Kommunikation mit dem Gericht.
Welche Kosten entstehen?
Die Vergütung richtet sich nach RVG (gesetzliche Gebühren) oder individuellen Pauschalen – abhängig von Umfang, Komplexität, Verfahrensstand. Zu Beginn erhalten Sie eine klare Einschätzung und eine transparente Vereinbarung. Wir prüfen zudem, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt und welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Was bringt frühe Akteneinsicht?
Sie verhindert Spekulationen und Fehleinschätzungen. Erst wenn wir die Beweise kennen (Zeugenaussagen, Gutachten, Protokolle), lässt sich entscheiden, ob Schweigen, Einlassung oder eine Einstellung angestrebt wird. Akteneinsicht ist die Basis jeder taktisch sauberen Verteidigung.
Wie schnell bekomme ich Unterstützung?
In dringenden Fällen (Durchsuchung, Haft, Termindruck) priorisieren wir kurzfristig. Ansonsten vereinbaren wir zeitnah ein Erstgespräch – persönlich, telefonisch oder per Video. Ziel ist, Druck rauszunehmen, Optionen zu klären und einen konkreten Fahrplan festzulegen.
„Ihre Freiheit und Reputation sind schützenswert – wir verteidigen beides mit Nachdruck.“