Vorratsgesellschaften

Sie möchten schnell mit Ihrem eigenen Unternehmen starten und nicht monatelang von der Gründung bis zur steuerlichen Registrierung warten? Dann ist eine sogenannte Vorratsgesellschaft für Sie die schnellste Lösung. Vorratsgesellschaften sind Gesellschaften, die bereits gegründet, im Handelsregister eingetragen und steuerlich registriert worden sind. Diese Gesellschaften sind damit sofort handlungsfähig.

Wir bieten nicht nur Vorratsgesellschaften an, sondern auch andere Formen der Gründung von Kapitalgesellschaften. Daher können wir Sie ganz neutral, bezogen auf Ihre individuelle Situation rechtlich und steuerlich beraten.

Wir führen individuelle Gespräche mit Ihnen und beraten Sie über die möglichen Varianten, Vor- und Nachteile bezogen auf Ihre individuelle Situation. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie begleitet und den Sie immer fragen können.

Durch unsere Kooperation mit einem Anbieter für Vorratsgesellschaften erhalten Sie diese bei Bedarf schnell, unkompliziert und durch unsere Anwälte und Steuerberater seriös begleitet meistens innerhalb von 24h.

Kontaktieren Sie uns

Folgende Vorteile haben Sie bei unseren Vorratsgesellschaften gegenüber anderen Anbietern:

Ein deutsches Bankkonto ist vorhanden, das Stammkapital ist einbezahlt. Das Bankkonto bleibt selbstverständlich auch nach dem Kauf für die Gesellschaft erhalten und vollständig nutzbar. Das Bankkonto verfügt natürlich über einen Onlinebanking Zugang, der direkt genutzt werden kann. Sofern Sie die Bank wechseln möchten, ist dies natürlich jeder Zeit möglich.

Wir haben mehrere regelmäßige Notartermine in der Woche. Die Zusammenarbeit mit der Notariatskanzlei funktioniert perfekt. Sie können den Geschäftszweck festlegen, die Satzung anpassen sowie den Namen und den Sitz der Gesellschaft ändern. Wir besprechen die notwendigen Daten mit Ihnen, beraten Sie bei den Entscheidungen und bereiten die Unterlagen für den Notar vor. Wenn alle Daten und Unterlagen vorliegen, kann der Termin schnellstens bestätigt werden. Ein persönliches Erscheinen beim Notar ist in den meisten Fällen für den Erwerb nicht notwendig. Sie bevollmächtigen uns als Ihren Anwalt alles für Sie entsprechend zu erledigen.

Einzig für die Bestellung des neuen Geschäftsführers müssen Sie einmal kurz zum Notar. Hier können Sie zum Notar Ihrer Wahl gehen. In der Regel ist das innerhalb von 15min erledigt. Bei den meisten Notaren benötigen Sie hierfür keinen Termin, sondern erscheinen nur zur Unterschrift nachdem Sie dem Notariat alle Informationen zum neuen Geschäftsführer gegeben haben. Gerne unterstützen wir auch hierbei.

Sie können den aktuellen Geschäftsführer mit entsprechender Honorarvereinbarung vorerst beibehalten. Dadurch bleibt die Gesellschaft ohne Unterbrechung handlungsfähig.

Die Gesellschaften werden mit einem sinnvollen Namen gegründet. Damit ist in der Historie im Handelsregister nicht direkt ersichtlich, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft gehandelt hat.

Der Gründungsgesellschafter unserer Vorratsgesellschaften ist nicht die Z&L Zastrow.Lindstadt Rechtsanwaltsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), sondern eine eigenständige Kapitalgesellschaft, von der Sie die Vorratsgesellschaft erwerben. Da es sich um eine Holdinggesellschaft handelt, ist auch hier nicht direkt ersichtlich, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft gehandelt hat.

Wenn sie keine eigene zustellfähige Adresse haben, können Sie gegen eine monatliche Gebühr die Gesellschaft auf der aktuellen Adresse belassen. Jegliche Post leiten wir Ihnen als Scan per Email weiter.