Verlieren Sie keine Zeit
Wir helfen Ihnen

Körperverletzung

Was Sie jetzt wissen müssen – bei Körperverletzungsvorwurf

  • Körperverletzungsvorwurf? Wir verteidigen Sie bei allen Delikten gemäß §§ 223 ff. StGB.
  • Strafandrohung von Geldstrafe bis 10 Jahre Freiheitsstrafe – handeln Sie frühzeitig.
  • Jetzt Schweigerecht nutzen: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.
  • Individuelle Verteidigungsstrategie bei gefährlicher, schwerer oder fahrlässiger Körperverletzung.
  • Auch finanzielle Folgen im Blick: Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen abwehren.
  • Akteneinsicht & professionelle Vertretung durch erfahrene Strafverteidigung.

Rufen Sie uns an

Rechtsanwältin / Strafverteidigerin
Franziska Manger

Tel.: 0911/74496940

RA-Franziska-Manger

Schreiben Sie uns

Schildern Sie uns Ihren Fall

Strafverteidigung bei Körperverletzung – Ihr Recht, gut vertreten zu sein

Sie stehen im Verdacht, eine Körperverletzung begangen zu haben? Ob vorsätzliche, gefährliche, schwere oder fahrlässige Körperverletzung – eine effektive Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens.

Die wichtigsten Formen der Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB):

  • Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB): Bereits ein einfacher Faustschlag kann zu einer Freiheitsstrafe führen – mitunter bis zu 5 Jahren.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Schwere Vorwürfe bei bestimmten Tathandlungen (z. B. mit Waffe, zu mehreren, mit gefährlichen Stoffen). Strafmaß: 6 Monate bis 10 Jahre.
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Entscheidend sind hier die Folgen für das Opfer (z. B. Verlust von Sehvermögen, bleibende Schäden). Strafandrohung: 1 bis 10 Jahre.
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Bei Sorgfaltspflichtverletzungen – etwa im Straßenverkehr – drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.

Wichtige Hinweise zur Verteidigung:

  • Schweigen schützt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht erhalten hat.
  • Vielzahl an Verteidigungsstrategien: Von Beweislücken, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Notwehr, Provokation bis zur Darstellung eines minder schweren Falls – jede Aussage und jedes Detail zählt.
  • Finanzielle Folgen beachten: Körperverletzungsdelikte ziehen oft Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen nach sich – auch das gehört zur Verteidigungsstrategie.
  • Nebenfolgen im Blick: Eine Verurteilung kann Auswirkungen auf Führungszeugnis, berufliche Zukunft und Fahrerlaubnis haben.
  • Alkoholeinfluss? Ab bestimmten Promillewerten kann verminderte oder sogar aufgehobene Schuldfähigkeit in Betracht kommen – dies muss geprüft werden.

Fazit: Körperverletzungsvorwürfe sind ernst und mit teils hohen Strafen verbunden. Lassen Sie sich frühzeitig und kompetent beraten. Die richtige Verteidigungsstrategie beginnt mit dem ersten Schritt: Schweigen – und anwaltlichen Rat einholen.

Lassen Sie uns reden, bevor andere für Sie sprechen.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.

„Ihre Freiheit und Reputation sind schützenswert – wir verteidigen beides mit Nachdruck.“