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Wir helfen Ihnen
Körperverletzung
Was Sie jetzt wissen müssen – bei Körperverletzungsvorwurf
- Körperverletzungsvorwurf? Wir verteidigen Sie bei allen Delikten gemäß §§ 223 ff. StGB.
- Strafandrohung von Geldstrafe bis 10 Jahre Freiheitsstrafe – handeln Sie frühzeitig.
- Jetzt Schweigerecht nutzen: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.
- Individuelle Verteidigungsstrategie bei gefährlicher, schwerer oder fahrlässiger Körperverletzung.
- Auch finanzielle Folgen im Blick: Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen abwehren.
- Akteneinsicht & professionelle Vertretung durch erfahrene Strafverteidigung.
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Rechtsanwältin / Strafverteidigerin
Franziska Manger
Tel.: 0911/74496940
AUSGEZEICHNET Basierend auf 28 Bewertungen Gepostet auf MerdoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gutGepostet auf Rene PetzoldTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Manger eine Anwältin für Strafrecht eine Top Adresse.Fachlich sehr gut und sehr hilfsbereit. Auch immer erreichbar bei Fragen. DankeGepostet auf jonasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Kann ich stets nur weiterempfehlen, gute und schnelle Arbeit.Gepostet auf Jennifer HeuschmannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Manger ist eine außergewöhnliche Anwältin. In einer äußerst belastenden familienrechtlichen Situation hat sie mich juristisch auf höchstem Niveau vertreten und mir zugleich ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität gegeben. Ihre Fachkompetenz, strategische Klarheit und ihre ruhige, souveräne Art haben den entscheidenden Unterschied gemacht. Sie denkt vorausschauend, arbeitet präzise und bleibt auch in hochkomplexen und emotional anspruchsvollen Verfahren jederzeit besonnen und strukturiert. Ich habe mich durchgehend professionell beraten, ernst genommen und rechtlich hervorragend abgesichert gefühlt. Frau Manger vereint fachliche Kompetenz, strategische Stärke und menschliche Souveränität auf beeindruckende Weise. Ohne sie hätte ich diesen Weg so nicht bewältigen können. Eine uneingeschränkte Empfehlung – fachlich wie persönlich herausragend.Gepostet auf Adrian EggerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin Onlinehändler und hatte Rasierklingen im Lager einer riesigen Onlineplattform (ca. 1500 Packungen). Eines Tages kam der Vorwurf, dass es sich nicht um Originalware handeln würde. Nach 4 (!) Monaten, sehr vielen Tickets, Telefonaten und noch mehr e-Mails bin ich dann auf Herrn Zastrow gestoßen. Herr Zastrow war jederzeit erreichbar (31.12.2025 und 2 Tage vor Vernichtung der Ware), sehr transparent und absolut ehrlich in seiner Einschätzung. Innerhalb von zwei Schreiben (und vermutlich zusätzlicher Kommunikation im Hintergrund) hat er das erreicht, woran ich und meine Bekannten monatelang gescheitert sind . die Freischaltung bzw. Remission der Ware. Zwischenzeitlich wirkte die Situation nämlich komplett aussichtslos - es sei nicht mehr zu Retten, oder nur gegen Zahlung sehr hoher Geldbeträge mit geringeren Aussichtschancen (...). Umso größer war die Erleichterung, als ich die Nachricht bekommen habe, dass alles wieder freigegeben wird. Dadurch konnte Ware im Wert von über 6.500 EUR netto gerettet werden - und das zu einem SEHR fairen Preis! Eine wirklich tolle Kanzlei, die ich jedem Händler - egal auf welcher Plattform - absolut empfehlen kann. Vielen Dank!Gepostet auf Admir H.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. WAHNSINNS ANWALT DER HERR ZASTROW UND SEIN TEAM ICH BEDANKE MICH HERZLICHST ES GING UM GESCHÄFTSFÜHRER RECHTE HERR ZASTROW EINMAL GESEHEN UND 1 STD C.A. UNTERHALTEN UND NACH 2 MONATEN WAR DIE SACHE ERLEDIGT ICH HABE DAVOR 3 ANWÄLTE ENGAGIERTE ( VOM FACH ) KEINER VON DENEN KONNTE HELFEN NUR KASSIEREN ABER HERR ZASTROW OBWOHL ER JÜNGER IST ALS DIE KOLLEGEN BEI DENEN ICH WAR HAT ER DIE KOMPLETT FACHTECHNISCH AUSRADIERT KANN ICH WIRKLICH NUR EMPFEHLEN DANKE NOCHMAL AN EUCH 👍🏼Gepostet auf Mert Erbektas (Mr. Erbektas)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Manger immer wieder gern, Nr1 wenn ich Hilfe brauche und aus dem Schlamassel rausgeholt werden muss!!!!. Alexander Zastrow ist auch super Kompetent. Auch sehr gut geholfen gg. UEFA.... Vielen lieben dank. Mert E.
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Strafverteidigung bei Körperverletzung – Ihr Recht, gut vertreten zu sein
Sie stehen im Verdacht, eine Körperverletzung begangen zu haben? Ob vorsätzliche, gefährliche, schwere oder fahrlässige Körperverletzung – eine effektive Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens.
Die wichtigsten Formen der Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB):
- Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB): Bereits ein einfacher Faustschlag kann zu einer Freiheitsstrafe führen – mitunter bis zu 5 Jahren.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Schwere Vorwürfe bei bestimmten Tathandlungen (z. B. mit Waffe, zu mehreren, mit gefährlichen Stoffen). Strafmaß: 6 Monate bis 10 Jahre.
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Entscheidend sind hier die Folgen für das Opfer (z. B. Verlust von Sehvermögen, bleibende Schäden). Strafandrohung: 1 bis 10 Jahre.
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Bei Sorgfaltspflichtverletzungen – etwa im Straßenverkehr – drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.
Wichtige Hinweise zur Verteidigung:
- Schweigen schützt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht erhalten hat.
- Vielzahl an Verteidigungsstrategien: Von Beweislücken, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Notwehr, Provokation bis zur Darstellung eines minder schweren Falls – jede Aussage und jedes Detail zählt.
- Finanzielle Folgen beachten: Körperverletzungsdelikte ziehen oft Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen nach sich – auch das gehört zur Verteidigungsstrategie.
- Nebenfolgen im Blick: Eine Verurteilung kann Auswirkungen auf Führungszeugnis, berufliche Zukunft und Fahrerlaubnis haben.
- Alkoholeinfluss? Ab bestimmten Promillewerten kann verminderte oder sogar aufgehobene Schuldfähigkeit in Betracht kommen – dies muss geprüft werden.
Fazit: Körperverletzungsvorwürfe sind ernst und mit teils hohen Strafen verbunden. Lassen Sie sich frühzeitig und kompetent beraten. Die richtige Verteidigungsstrategie beginnt mit dem ersten Schritt: Schweigen – und anwaltlichen Rat einholen.
Lassen Sie uns reden, bevor andere für Sie sprechen.
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„Ihre Freiheit und Reputation sind schützenswert – wir verteidigen beides mit Nachdruck.“