Verlieren Sie keine Zeit
Wir helfen Ihnen
Betäubungsmittel-
und Drogenstrafrecht
Tatvorwurf nach BtMG? Das sollten Sie jetzt wissen:
- Schweigen schützt: Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltliche Beratung.
- Wirkstoff statt Gewicht: Entscheidend für das Strafmaß ist der Wirkstoffgehalt, nicht das Bruttogewicht.
- Hohe Strafandrohung bei nicht geringer Menge – auch ohne Vorstrafe.
- Spezialvorschriften nutzen: Kronzeugenregelung (§ 31 BtMG) oder Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG).
- Durchsuchung, Haft, Anklage? Wir handeln schnell, diskret und strategisch.
- Führerschein, Einträge & berufliche Folgen: Wir denken an mehr als nur das Strafmaß.
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Rechtsanwältin / Strafverteidigerin
Franziska Manger
Tel.: 0911/74496940
AUSGEZEICHNET Basierend auf 28 Bewertungen Gepostet auf MerdoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gutGepostet auf Rene PetzoldTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Manger eine Anwältin für Strafrecht eine Top Adresse.Fachlich sehr gut und sehr hilfsbereit. Auch immer erreichbar bei Fragen. DankeGepostet auf jonasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Kann ich stets nur weiterempfehlen, gute und schnelle Arbeit.Gepostet auf Jennifer HeuschmannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Manger ist eine außergewöhnliche Anwältin. In einer äußerst belastenden familienrechtlichen Situation hat sie mich juristisch auf höchstem Niveau vertreten und mir zugleich ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität gegeben. Ihre Fachkompetenz, strategische Klarheit und ihre ruhige, souveräne Art haben den entscheidenden Unterschied gemacht. Sie denkt vorausschauend, arbeitet präzise und bleibt auch in hochkomplexen und emotional anspruchsvollen Verfahren jederzeit besonnen und strukturiert. Ich habe mich durchgehend professionell beraten, ernst genommen und rechtlich hervorragend abgesichert gefühlt. Frau Manger vereint fachliche Kompetenz, strategische Stärke und menschliche Souveränität auf beeindruckende Weise. Ohne sie hätte ich diesen Weg so nicht bewältigen können. Eine uneingeschränkte Empfehlung – fachlich wie persönlich herausragend.Gepostet auf Adrian EggerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin Onlinehändler und hatte Rasierklingen im Lager einer riesigen Onlineplattform (ca. 1500 Packungen). Eines Tages kam der Vorwurf, dass es sich nicht um Originalware handeln würde. Nach 4 (!) Monaten, sehr vielen Tickets, Telefonaten und noch mehr e-Mails bin ich dann auf Herrn Zastrow gestoßen. Herr Zastrow war jederzeit erreichbar (31.12.2025 und 2 Tage vor Vernichtung der Ware), sehr transparent und absolut ehrlich in seiner Einschätzung. Innerhalb von zwei Schreiben (und vermutlich zusätzlicher Kommunikation im Hintergrund) hat er das erreicht, woran ich und meine Bekannten monatelang gescheitert sind . die Freischaltung bzw. Remission der Ware. Zwischenzeitlich wirkte die Situation nämlich komplett aussichtslos - es sei nicht mehr zu Retten, oder nur gegen Zahlung sehr hoher Geldbeträge mit geringeren Aussichtschancen (...). Umso größer war die Erleichterung, als ich die Nachricht bekommen habe, dass alles wieder freigegeben wird. Dadurch konnte Ware im Wert von über 6.500 EUR netto gerettet werden - und das zu einem SEHR fairen Preis! Eine wirklich tolle Kanzlei, die ich jedem Händler - egal auf welcher Plattform - absolut empfehlen kann. Vielen Dank!Gepostet auf Admir H.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. WAHNSINNS ANWALT DER HERR ZASTROW UND SEIN TEAM ICH BEDANKE MICH HERZLICHST ES GING UM GESCHÄFTSFÜHRER RECHTE HERR ZASTROW EINMAL GESEHEN UND 1 STD C.A. UNTERHALTEN UND NACH 2 MONATEN WAR DIE SACHE ERLEDIGT ICH HABE DAVOR 3 ANWÄLTE ENGAGIERTE ( VOM FACH ) KEINER VON DENEN KONNTE HELFEN NUR KASSIEREN ABER HERR ZASTROW OBWOHL ER JÜNGER IST ALS DIE KOLLEGEN BEI DENEN ICH WAR HAT ER DIE KOMPLETT FACHTECHNISCH AUSRADIERT KANN ICH WIRKLICH NUR EMPFEHLEN DANKE NOCHMAL AN EUCH 👍🏼Gepostet auf Mert Erbektas (Mr. Erbektas)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Manger immer wieder gern, Nr1 wenn ich Hilfe brauche und aus dem Schlamassel rausgeholt werden muss!!!!. Alexander Zastrow ist auch super Kompetent. Auch sehr gut geholfen gg. UEFA.... Vielen lieben dank. Mert E.
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Effektive Strafverteidigung bei BtMG-Vorwürfen
Ihnen wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen? Ob Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau von Drogen – wir bieten rechtssichere Beratung und engagierte Verteidigung im gesamten Drogenstrafrecht.
Typische Vorwürfe im BtMG:
- Besitz & Handel mit Betäubungsmitteln (z. B. Cannabis, Amphetamin, Crystal Meth)
- Anbau, Herstellung & Einfuhr, auch im großen Stil (z. B. Indoor-Plantagen)
- Nicht geringe Menge: besondere Strafschärfung je nach Wirkstoffgehalt
- Waffen- und Bandenkriminalität im Zusammenhang mit BtM-Delikten
- Untersuchungshaft, Durchsuchung oder Festnahme
- Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Kronzeugenregelung (§ 31 BtMG), Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)
Ihre Rechte – unsere Strategie
- Ruhe bewahren & Schweigen: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
- Wirkstoffgehalt entscheidend: Strafmaß hängt nicht vom Gewicht, sondern vom Wirkstoff ab – hier setzen wir an.
- Frühzeitige Verteidigung kann Verfahren einstellen, Strafen mildern oder Bewährung ermöglichen.
- Nebenfolgen vermeiden: z. B. Führerscheinentzug, Einträge im Führungszeugnis oder berufliche Konsequenzen.
- Individuelle Verteidigungsstrategie: Abhängig vom Vorwurf, den Beweismitteln und Ihrer persönlichen Situation.
Fazit: Das Drogenstrafrecht ist komplex und oft mit hohen Strafen verbunden. Mit Erfahrung und dem richtigen Verteidigungsansatz lassen sich viele Verfahren erfolgreich beeinflussen. Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung, bevor Sie Fehler machen.
Lassen Sie uns reden, bevor andere für Sie sprechen.
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„Ihre Freiheit und Reputation sind schützenswert – wir verteidigen beides mit Nachdruck.“