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Scheidung – Trennung

Trennung oder Scheidung? Das sollten Sie jetzt beachten:

  • Trennungsjahr ist Pflicht – erst danach ist eine Scheidung möglich.
  • Scheidungsantrag nur über Anwalt – meist ab dem 9. Trennungsmonat einreichbar.
  • Auszug geregelt? Mietvertrag anpassen, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
  • Rentenansprüche werden geteilt, unabhängig von privater oder gesetzlicher Rente.
  • Verfahrensdauer ca. 6 Monate – abhängig von Versicherungsanfragen & Einigung.
  • Ausländische Scheidung? In Deutschland nur bei gerichtlicher Entscheidung anerkannt.

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Rechtsanwältin 
Anna Blank

Tel.: 0911/74496940

RA-Anna-Blank

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Scheidung & Trennung – Was Sie jetzt wissen sollten

Eine Trennung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch juristisch anspruchsvoll. Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der ersten Klärung bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Zentrale Fragen zur Scheidung kompakt erklärt:

  • Trennungsjahr: Vor einer Scheidung ist eine zwölfmonatige Trennung von „Tisch und Bett“ erforderlich.
  • Scheidungsantrag: Kann in der Regel nach ca. neun Monaten Trennung eingereicht werden – ausschließlich über einen Anwalt.
  • Auszug & Mietvertrag: Wer auszieht, sollte sich aus dem Mietvertrag austragen lassen, um keine Zahlungspflichten zu behalten.
  • Rentenansprüche (Versorgungsausgleich): Die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte werden hälftig geteilt – auch bei privaten oder betrieblichen Renten.
  • Dauer & Kosten: Das Verfahren dauert durchschnittlich sechs Monate; die Kosten richten sich nach dem Einkommen.
  • Ausländische Scheidung: Nur gerichtliche Entscheidungen sind in Deutschland anerkennungsfähig; bei deutschen Staatsbürgern erfolgt die Anerkennung durch das Oberlandesgericht.

Fazit: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, Ihre Rechte zu sichern und eine faire Lösung zu erreichen – rechtlich wie wirtschaftlich.

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