Das AG München gab einem Abschleppunternehmen, das ein rechtswidrig geparktes Fahrzeug aus einer Tiefgarage entfernt hatte, recht (Az. 191 C 19243/24).
Das AG München gab einem Abschleppunternehmen, das ein rechtswidrig geparktes Fahrzeug aus einer Tiefgarage entfernt hatte, recht (Az. 191 C 19243/24).