Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit eines Testaments. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 91/23).
Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit eines Testaments. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 91/23).