Der VGH Hessen entschied, dass die Erhebung von Wassergebühren auf der Grundlage der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel aus dem Jahr 2012 rechtswidrig gewesen ist (Az. 5 A 1307/17 und 5 A 1290/21).
Der VGH Hessen entschied, dass die Erhebung von Wassergebühren auf der Grundlage der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel aus dem Jahr 2012 rechtswidrig gewesen ist (Az. 5 A 1307/17 und 5 A 1290/21).