Die Voreinstellung eines kostenpflichtigen Expressversands im Online-Bestellvorgang im Wege eines opt-out ist unzulässig. Das hat das LG Freiburg nach einer Klage des vzbv gegen die Pearl GmbH entschieden (Az. 12 O 57/22 KfH).
Die Voreinstellung eines kostenpflichtigen Expressversands im Online-Bestellvorgang im Wege eines opt-out ist unzulässig. Das hat das LG Freiburg nach einer Klage des vzbv gegen die Pearl GmbH entschieden (Az. 12 O 57/22 KfH).