Eine Autofahrerin kann nach einem Überholunfall 2/3 ihres Schadens von einem Treckerfahrer ersetzt verlangen, da dieser offensichtlich gegen die „doppelte Rückschaupflicht“ verstoßen hat. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 46/23).
Eine Autofahrerin kann nach einem Überholunfall 2/3 ihres Schadens von einem Treckerfahrer ersetzt verlangen, da dieser offensichtlich gegen die „doppelte Rückschaupflicht“ verstoßen hat. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 46/23).