Übertragung einer Reinvestitionsrücklage auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die Komplementäre einer KGaA können in Höhe ihrer Haftungseinlage Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter der KGaA übertragen und somit eine sofortige Versteuerung vermeiden. Dies entschied das FG Köln (Az. 1 K 1783/18).