Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) – Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2024

Das BMF gibt die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen nach den §§ 6 bis 10 des BUKG für Umzüge ab 1. März 2024 bekannt (Az. IV C 5 – S-2353 / 20 / 10004 :003).