Wer als Fachanwalt keine verpflichtenden Fortbildungsnachweise einreicht, dem muss regelmäßig der Titel entzogen werden, so der AGH Bayern (Az. III-4-6/23). Darauf weist die BRAK hin.
Wer als Fachanwalt keine verpflichtenden Fortbildungsnachweise einreicht, dem muss regelmäßig der Titel entzogen werden, so der AGH Bayern (Az. III-4-6/23). Darauf weist die BRAK hin.