Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung des Bundeskabinetts vom 11. Oktober 2023 am 24. November 2023 abschließend zugestimmt.
Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung des Bundeskabinetts vom 11. Oktober 2023 am 24. November 2023 abschließend zugestimmt.