Nachbesserung erforderlich: Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG)

Das BMJ ist verpflichtet, das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.