Die Nutzung eines Bootes als schwimmende Bar auf der Havel muss nach einer Eilentscheidung des VG Berlin umgehend beendet werden (Az. VG 10 L 419.23).
Die Nutzung eines Bootes als schwimmende Bar auf der Havel muss nach einer Eilentscheidung des VG Berlin umgehend beendet werden (Az. VG 10 L 419.23).