Keine Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich

Das VG Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen bereits errichten „Portalrahmen“ im Außenbereich abgewiesen, denn dieser diene nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb (Az. 4 K 282/24.KO).