Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig. Dies entschied das FG Köln (Az. 15 K 2594/20).
Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist zulässig. Dies entschied das FG Köln (Az. 15 K 2594/20).