Hauswirtschaftsleiter eines Seniorenheims durfte Zutritt zur Einrichtung mangels Vorlage eines Immunitätsnachweises untersagt werden

Dem Leiter der Hauswirtschaft eines Seniorenheims durfte durch das zuständige Gesundheitsamt mangels Vorlage eines Immunitätsnachweises untersagt werden, die Einrichtung zu betreten. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 L 974/22).