Das LG Frankenthal hat die Klage eines Fahrradbesitzers gegen seine Hausratversicherung wegen eines gestohlenen Fahrrads aus dem Keller der Zweitwohnung abgewiesen (Az. 3 O 236/22).
Das LG Frankenthal hat die Klage eines Fahrradbesitzers gegen seine Hausratversicherung wegen eines gestohlenen Fahrrads aus dem Keller der Zweitwohnung abgewiesen (Az. 3 O 236/22).