Der regelmäßige, d. h. tägliche oder nahezu tägliche Konsum von Cannabis schließt in der Regel die Fahreignung aus. So entschied das VG Trier (Az. 1 L 3014/22).
Der regelmäßige, d. h. tägliche oder nahezu tägliche Konsum von Cannabis schließt in der Regel die Fahreignung aus. So entschied das VG Trier (Az. 1 L 3014/22).