Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung werden überspannt, wenn das Gericht eine anwaltliche Versicherung fordert, ohne einen vorgelegten Screenshot zu berücksichtigen. So entschied der BGH (Az. XI ZB 1/23). Darauf weist die BRAK hin.
Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung werden überspannt, wenn das Gericht eine anwaltliche Versicherung fordert, ohne einen vorgelegten Screenshot zu berücksichtigen. So entschied der BGH (Az. XI ZB 1/23). Darauf weist die BRAK hin.