Der von der Bundesregierung beschlossenen Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung um drei weitere Berufskrankheiten hat der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung trat am 1. April 2025 in Kraft. Hierauf weist das BMAS hin.
Der von der Bundesregierung beschlossenen Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung um drei weitere Berufskrankheiten hat der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung trat am 1. April 2025 in Kraft. Hierauf weist das BMAS hin.