Das VG Göttingen hat dem Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin gegen die Veröffentlichung von Hygienemängeln im Internet stattgegeben (Az. 4 B 237/23).
Das VG Göttingen hat dem Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin gegen die Veröffentlichung von Hygienemängeln im Internet stattgegeben (Az. 4 B 237/23).