Ihren Entwurf für ein Kreditzweitmarktförderungsgesetz (20/9093) hat die Ampel-Koalition im Finanzausschuss mittels mehrerer Änderungsanträge verändert und auf andere Bereiche erweitert, die bisher Teil des Wachstumschancengesetzes waren. Dieses hat der Bundestag zwar bereits beschlossen, es stieß aber auf Ablehnung im Bundesrat und soll im Vermittlungsausschuss behandelt werden. Bis Jahresende dürfte es aber nicht mehr verabschiedet werden, weshalb die Ampel-Fraktionen nun einige Aspekte vorziehen möchten.