Das BVerfG hält den Solidaritätszuschlag auch heute noch für verfassungsgemäß. Den Gesetzgeber treffe aber eine „Beobachtungsobliegenheit“. Hierauf weist die BRAK hin.
Das BVerfG hält den Solidaritätszuschlag auch heute noch für verfassungsgemäß. Den Gesetzgeber treffe aber eine „Beobachtungsobliegenheit“. Hierauf weist die BRAK hin.