Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen um rund 25 Prozent angehoben werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Bundesregierung auf Vorschlag des BMJ beschlossen hat. Von der Anhebung werden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren.