Bundesgerichtshof zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

Der BGH entschied, dass Internethändler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist (Az. I ZR 241/19).