Die BRAK befürwortet den vorliegenden Gesetzentwurf, da hiermit Abhilfe hinsichtlich sog. Massenverfahren geschaffen werden kann. Die einzelnen Regelungen sind jedoch noch verbesserungsfähig.
Die BRAK befürwortet den vorliegenden Gesetzentwurf, da hiermit Abhilfe hinsichtlich sog. Massenverfahren geschaffen werden kann. Die einzelnen Regelungen sind jedoch noch verbesserungsfähig.