BGH zur Rücknahmepflicht: Wer die Rücknahme verweigert, kann Nebenpflichten verletzen

Wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, so kann der Verkäufer sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er die Sache nicht zurücknimmt, so der BGH (Az. VIII ZR 164/21). Darauf weist die BRAK hin.