BGH entscheidet über die Haftung des Herstellers des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils in einem Dieselverfahren

Der BGH entschied, unter welchen Voraussetzungen der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet (Az. VIa ZR 1425/22).