Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob von der Entnahme eines Steuergegenstands aus dem Steuerlager abgesehen werden kann, wenn abzusehen ist, dass die dadurch entstehende Verbrauchsteuer nicht entrichtet werden kann (Az. VII R 47/20).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob von der Entnahme eines Steuergegenstands aus dem Steuerlager abgesehen werden kann, wenn abzusehen ist, dass die dadurch entstehende Verbrauchsteuer nicht entrichtet werden kann (Az. VII R 47/20).