Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob der Erwerb eines Erbteils durch einen anderen Miterben dem Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts unterfällt und zur Einordnung des Erwerbs eines Erbteils durch einen Miterben anhand der zivilrechtlichen Gegebenheiten (Az. IX R 13/22).