Der BFH nimmt Stellung zur Frage des Vorsteuerabzugs bei unentgeltlicher Erfüllung von kommunalen Auflagen als Voraussetzung für die Aufnahme der Stromproduktion (Az. V R 11/21).
Der BFH nimmt Stellung zur Frage des Vorsteuerabzugs bei unentgeltlicher Erfüllung von kommunalen Auflagen als Voraussetzung für die Aufnahme der Stromproduktion (Az. V R 11/21).