Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das dem amtlichen Vollmachtsmuster beizufügende „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen ist (Az. II R 19/21).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das dem amtlichen Vollmachtsmuster beizufügende „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen ist (Az. II R 19/21).