Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, welche Bemessungsgrundlage bzw. AfA-Höhe (Nutzungsdauer) die Nießbrauchsnehmer bei der Auswechselung der mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie hin zu zwei Objekten an einem anderen Standort im Zusammenwirken mit den Eigentümern anzusetzen haben (Az. IX R 1/21).