Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG i. V. m. R 14 Abs. 2 EStR 2012 mit standardisierten Werten nach dem BMEL-Jahresabschluss

Das BMF hat eine Übergangsregelung für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 bzw. das mit dem Kalenderjahr 2022 übereinstimmende Wirtschaftsjahr zur Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG i. V. m. R 14 Abs. 2 EStR 2012 mit standardisierten Werten nach dem BMEL-Jahresabschluss bekanntgemacht (Az. IV C 7 – S-2163 / 21 / 10001 :003).