Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2023 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 19 / 10001 :008).
Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2023 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 19 / 10001 :008).