Beschwerde der Stadt Münster gegen Zwangsgeldandrohung betreffend Betreuungsplatz erfolglos

Das VG Münster hat der Stadt Münster zu Recht ein Zwangsgeld zur Durchsetzung eines Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle angedroht. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 E 832/23).