Berufungsfrist: Begründung erst nach einem Monat in Gerichtsakte – Frist gewahrt

Der BGH hat eigentlich Selbstverständliches klargestellt: Wenn die Berufungsbegründung pünktlich bei Gericht ankommt, ist die Frist gewahrt. Auf diese Entscheidung (Az. VIII ZB 59/23) weist die BRAK hin.