Das OLG Oldenburg fördert eine Neuheit der Rechtsprechung zutage. Die Entscheidung lässt sich mit „Torfabbau ist Bergbau“ zusammenfassen (Az. 1 U 287/20).
Das OLG Oldenburg fördert eine Neuheit der Rechtsprechung zutage. Die Entscheidung lässt sich mit „Torfabbau ist Bergbau“ zusammenfassen (Az. 1 U 287/20).