Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten führt nicht zur Masseverbindlichkeit

Ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, stellt keine Masseverbindlichkeit dar. So entschied das FG Münster (Az. 12 K 1324/21).