Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten am 24.11.2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten am 24.11.2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.