Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter ist Arbeitslohn

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten zu steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit führt (Az. 14 K 3421/20 E).